Einigung über Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks
Vertragspartner des BITKOM sind die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und die Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst. Demnach werden künftig 10 Cent pro Speicher-Stick oder -Karte fällig, die von den Anbietern entrichtet werden müssen und in den Verkaufspreis einkalkuliert werden.
Für BITKOM-Mitgliedsfirmen gilt eine reduzierte Abgabe in Höhe von 8 Cent. Der Vertrag bezieht sich auf die Jahre 2010 und 2011. Das aktuelle Urheberrecht ist die gesetzliche Grundlage für die Einigung zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften zu diesen Kopierabgaben.
Durch die Gebühr wird das private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt.
Die Verwertungsgesellschaften nehmen die Abgaben im Namen von Verlagen, Autoren und Künstlern ein und schütten diese dann an die Urheber aus. Hersteller müssen die Kosten gemäß der gesetzlichen Regelung an die Verbraucher weitergeben.
Insgesamt können die Verwertungsgesellschaften aus dem Verkauf von USB-Sticks und Speicherkarten Einnahmen in Höhe von insgesamt rund 5 Millionen Euro erwarten.
Für BITKOM-Mitgliedsfirmen gilt eine reduzierte Abgabe in Höhe von 8 Cent. Der Vertrag bezieht sich auf die Jahre 2010 und 2011. Das aktuelle Urheberrecht ist die gesetzliche Grundlage für die Einigung zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften zu diesen Kopierabgaben.
Durch die Gebühr wird das private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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