Ex-Innenminister hält Elena für verfassungswidrig
Ferner sei dieses Verfahren ein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung, sagte Baum. Beim Bundesverfassungsgericht wurde diesbezüglich bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung eingelegt. In den Augen von Gerhart Baum sei dieses Vorhaben erfolgversprechend.
Für Baum persönlich ist Elena in gewisser Weise sogar schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung. Schließlich werden die Daten beim elektronischen Entgeltnachweis zentral bei einer Bundeseinrichtung für bis zu fünf Jahre gespeichert, so der ehemalige Bundesinnenminister.
Abgesehen davon gehen die Überlegungen, kleineren Unternehmen in Zukunft die Wahl über diese Speicherung zu lassen, nicht weit genug. Baum ist überzeugt davon, dass Ausnahmeregelungen in diesem Fall nicht weiter helfen werden und das zugrunde liegende Gesetz auf den Prüfstand muss.
Darüber hinaus sehe es momentan so aus, als würde man mit Elena das ursprüngliche Ziel einer vereinfachten Verwaltung nicht in absehbarer Zeit erreichen. Folglich liege die Frage nahe, ob Elena tatsächlich gebraucht wird, teilte Baum mit.
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