Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist beschlossen
Die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) wurde in der aktuellen, zuletzt noch einmal entschärften Fassung von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen.
Dabei werden die Jugendschutz-Richtlinien aus Rundfunk- und Fernsehen auch auf das Internet übertragen. Der Kern ist dabei eine Alterseinstufung von Inhalten durch die Anbieter. Als Kontrollinstanz dient dabei die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM).
Die Alterskennzeichnung soll es Jugendschutz-Programmen ermöglichen, bestimmte Inhalte im Netz für jüngere Nutzer freizugeben oder zu sperren. Entsprechende Programme sollen die Provider zukünftig leichter zugänglich machen. Von Seite des Staates aus will man Eltern mit einer Werbekampagne auf solche Filter-Software aufmerksam machen.
"Allein die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm auf dem Rechner installieren wollen, um ihren Kindern altersgerechtes Surfen zu ermöglichen und sie vor verstörenden Inhalten zu schützen", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.
Verschiedene Punkte, die für heftige Kritiken aus der Internet-Community sorgten, wurden für die aktuelle Fassung des JMStV gestrichen. Diese resultierten in der schlichten Ausdehnung der für den Rundfunk und das Fernsehen geltenden Regelungen auf das Internet.
So hätte der ursprüngliche Entwurf beispielsweise die Sendezeiten-Regelung, nach der Inhalte ohne Jugendfreigabe erst zu später Stunde ausgestrahlt werden dürfen, auch für Webseiten gegolten. Doch auch der überarbeitete Vertrag sei weiter von dem Missverständnis geprägt, dass das Internet wie Rundfunk zu behandeln ist, heißt es von Seiten der Internet-Aktivisten.
So wird eine Art Selbstzensur durch die Inhalte-Anbieter befürchtet. Immerhin steht zu befürchten, dass das eigene Angebot automatisch als nicht jugendfrei eingestuft wird, wenn man keine freiwillige Alterkennzeichnung vornimmt. Liegt man bei der Einschätzung der eigenen Inhalte dann daneben, drohen Strafen durch die KJM.
So müssten beispielsweise nicht nur erfahrene Inhalte-Anbieter wie Verlage eine Bewertung vornehmen, sondern auch Blogger und andere Privatpersonen, wenn sie auch weiterhin jugendliche Nutzer für ihre Inhalte gewinnen wollen. Sie werden dann aber darauf achten müssen, nicht später einmal über die Strenge zu schlagen.
Nicht zuletzt droht auch ein Chaos bei der Frage der Zuständigkeit. So ist beispielsweise bei Computerspielen weiterhin die Unabhängige Selbstkontrolle (USK) der Spieleindustrie für die Alterseinstufung zuständig. Hier haben vor allem die Familienministerien der Länder Einfluss.
Wird das gleiche Spiel im Browser genutzt, obliegt die Verantwortung beim Anbieter selber, der wiederum von den Landesjugendbehörden kontrolliert wird. Allerdings sollen USK-Einschätzungen auch für die Online-Version übernommen werden, wenn diese keine größeren Änderungen enthält. Trotzdem dürfte die Frage der Zuständigkeit in der Praxis für Verwirrung sorgen.
Der Entwurf des Vertrags soll nach der Vorunterrichtung der Länderparlamente auf der nächsten Konferenz der Regierungschefs am 10. Juni endgültig unterzeichnet werden und am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
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