US-Gericht: Verfolgung von "Sexting" unrechtmäßig
Als Sexting wird in den USA der Versand von selbst aufgenommenen Aktfotos durch minderjährige Mädchen bezeichnet. Diese nutzen die Kamera an ihren Mobiltelefonen, um ihrem aktuellen Freund so einen Gefallen zu tun. Juristen beurteilen dies aber zuweilen als Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornographie.
Die Eltern von drei Schülerinnen hatten sich allerdings vorgenommen, ihre Töchter vor solchen übereifrigen Strafverfolgern zu schützen. Zuvor hatte deren Schulleitung Fotos auf Handys von Mitschülern entdeckt, auf denen sie teilweise oder völlig nackt waren. Daraufhin drohte ihnen eine Anklage wegen der Verbreitung von Kinderpornographie, berichtete die 'New York Times'.
Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte die Schülerinnen und deren Eltern vor die Entscheidung, entweder an einem "Aufklärungsprogramm" teilzunehmen, oder angeklagt zu werden. Drei Familien weigerten sich, ihre Töchter zu den Veranstaltungen zu schicken und reichten eine Klage ein, durch die die Rechtslage geklärt werden sollte.
Daraufhin erließ bereits ein Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung gegen den fraglichen Staatsanwalt und untersagte ihm vorerst , juristische Schritte gegen die Mädchen einzuleiten. In der Entscheidung berief sich der Richter auf die US-Verfassung.
Aus dieser könnten die Mädchen das Recht ableiten, sich freiwillig fotografieren zu lassen. Immerhin beschränke die Verfassung die in ihr verbürgten Grundrechte nicht auf Erwachsene. Außerdem mische sich die Staatsanwaltschaft in die Freiheit der Eltern ein, über die Erziehung ihrer Kinder selbstständig zu entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft legte beim US-Berufungsgericht Widerspruch gegen die Verfügung ein. Dies hatte allerdings keinen Erfolg. "Das Urteil löst nicht alle verfassungsrelevanten Fragen in Verbindung mit dem Sexting, ist aber ein wichtiger Erfolg für die Grundrechte", kommentierte Witold Walczak, Anwalt der Bürgerrechts-Organisation American Civil Liberties Union (ACLU).
Die Eltern von drei Schülerinnen hatten sich allerdings vorgenommen, ihre Töchter vor solchen übereifrigen Strafverfolgern zu schützen. Zuvor hatte deren Schulleitung Fotos auf Handys von Mitschülern entdeckt, auf denen sie teilweise oder völlig nackt waren. Daraufhin drohte ihnen eine Anklage wegen der Verbreitung von Kinderpornographie, berichtete die 'New York Times'.
Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte die Schülerinnen und deren Eltern vor die Entscheidung, entweder an einem "Aufklärungsprogramm" teilzunehmen, oder angeklagt zu werden. Drei Familien weigerten sich, ihre Töchter zu den Veranstaltungen zu schicken und reichten eine Klage ein, durch die die Rechtslage geklärt werden sollte.
Daraufhin erließ bereits ein Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung gegen den fraglichen Staatsanwalt und untersagte ihm vorerst , juristische Schritte gegen die Mädchen einzuleiten. In der Entscheidung berief sich der Richter auf die US-Verfassung.
Aus dieser könnten die Mädchen das Recht ableiten, sich freiwillig fotografieren zu lassen. Immerhin beschränke die Verfassung die in ihr verbürgten Grundrechte nicht auf Erwachsene. Außerdem mische sich die Staatsanwaltschaft in die Freiheit der Eltern ein, über die Erziehung ihrer Kinder selbstständig zu entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft legte beim US-Berufungsgericht Widerspruch gegen die Verfügung ein. Dies hatte allerdings keinen Erfolg. "Das Urteil löst nicht alle verfassungsrelevanten Fragen in Verbindung mit dem Sexting, ist aber ein wichtiger Erfolg für die Grundrechte", kommentierte Witold Walczak, Anwalt der Bürgerrechts-Organisation American Civil Liberties Union (ACLU).
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Christian Kahle
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