
Microsoft wirft dem Beklagten nun vor, mit den nachgeahmten Domainnamen gegen die in einigen US-Staaten gültigen Gesetze gegen das so genannte Cybersquatting zu verstoßen. Außerdem verletzt Temme angeblich gegen die Markenrechte des Softwarekonzerns.
Das Unternehmen will mit seiner in Seattle eingereichten Klage für jede der Domains eine Schadenersatzforderung in Höhe von 100.000 US-Dollar durchsetzen. Außerdem will Microsoft gerichtliche Verfügungen erwirken, die eine Abschaltung der Domains zur Folge hätten.
2010-03-18T18:44:00+01:00Roland Quandt
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