Vorratsdaten: Kein neues Gesetz bis zum Sommer

Recht, Politik & EU Eine Neufassung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung bis zum Sommer - wie es Unionsparteien und Polizei fordern - wird es nicht geben. Dies sei "vollkommen utopisch". Das erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einem Interview mit der 'Neuen Osnabrücker Zeitung'. Derzeit arbeite man "sorgfältig und intensiv an einer grundlegenden Bewertung des Urteils", sagte sie.

Es seien dabei schwierige Fragen zu klären. Diese betreffen sowohl die Datensicherheit und -speicherung, aber auch grundlegende Dinge wie die Grenzen für einen staatlichen Zugriff auf solche Informationen. "Es geht um weit mehr, als einige Sätze aus dem Karlsruher Urteil in ein Gesetz zu schreiben", so Leutheusser-Schnarrenberger.

Außerdem läuft derzeit auch eine Prüfung der entsprechenden Richtlinie auf EU-Ebene. Eine Bestandsaufnahme darüber soll im Herbst vorliegen. "Es bringt nichts, jetzt übereilt irgendetwas in ein Gesetz zu schreiben, das später auch europarechtlich keinen Bestand hat", so die Ministerin.

Die verschiedenen Seiten machen den Umgang mit der Vorratsdatenspeicherung so zu einer komplexen Sache. "Das ist eine sehr umfangreiche Aufgabe, für die ich mir keinen Zeitplan diktieren lasse", stellte die Ministerin klar.
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