SPD will weg von gerätebezogener Rundfunkgebühr
Wie der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann mitteilte, habe man innerparteilich Eckpunkte für eine solche Reform erarbeitet. Darin heißt es: "Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr wird den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht."
Es würden immer mehr Multifunktionsgeräte wie Handys oder Computer angeschafft, die technisch auch zum Empfang von Rundfunk-Angeboten geeignet, aber für ganz andere Zwecke gedacht sind. Dies führe zu einer schwindenden Akzeptanz des aktuellen Modells bei den Gebührenpflichtigen. Eine Neuorientierung werde so notwendig.
Die SPD plädiert daher für eine "behutsame Abkehr" von der Geräteabhängigkeit hin zu einer Abgabe pro Haushalt. Man wies aber darauf hin, dass dies unter Berücksichtigung europarechtlicher und abgabenrechtlicher Vorgaben erfolgen müsse, was "weitreichenden Folgen für die deutsche Medienordnung" nach sich zöge.
Der rheinlandpfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, der gleichzeitig Vorsitzender der Rundfunkkommission ist, regte außerdem die Entfernung von Werbung aus den öffentlich-rechtlichen Sendern an. Dies soll schrittweise bis 2017 erfolgen, berichtet das Branchenmagazin 'Der Kontakter'.
Im Gegenzug sollen die Fernsehgebühren angehoben werden. Dabei will Beck die kritsche Grenze von 20 Euro pro Monat aber nicht überschreiten. Gegen dieses Vorhaben stemmt sich allerdings die Werbebranche, da diese bei ARD und ZDF in "qualitativen Umfeldern hochwertige Zielgruppen" vorfände.
Es würden immer mehr Multifunktionsgeräte wie Handys oder Computer angeschafft, die technisch auch zum Empfang von Rundfunk-Angeboten geeignet, aber für ganz andere Zwecke gedacht sind. Dies führe zu einer schwindenden Akzeptanz des aktuellen Modells bei den Gebührenpflichtigen. Eine Neuorientierung werde so notwendig.
Die SPD plädiert daher für eine "behutsame Abkehr" von der Geräteabhängigkeit hin zu einer Abgabe pro Haushalt. Man wies aber darauf hin, dass dies unter Berücksichtigung europarechtlicher und abgabenrechtlicher Vorgaben erfolgen müsse, was "weitreichenden Folgen für die deutsche Medienordnung" nach sich zöge.
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