BGH: Händler muss Preissuche zuerst aktualisieren

Recht, Politik & EU Online-Händler, die ihre Produkte über eine Preissuchmaschine bewerben, müssen Preisänderungen zuerst auf dieser bekannt geben. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Es genügt demnach nicht, den Preis im eigenen Online-Shop anzupassen und parallel an die Suchmaschine zu übermitteln. Die neuen Angaben dürfen auf der eigenen Seite erst dann veröffentlicht werden, wenn der aktuell korrekte Preis auch in den Ergebnislisten der Produktsuche angezeigt wird


Im konkreten Fall hatte der Bundesgerichtshof über eine Klage gegen einen Online-Händler zu entscheiden, der im Jahr 2006 eine Espresso-Maschine im Angebot hatte. Als die Aktion endete wurde der Preis von 550 Euro auf 587 Euro hochgesetzt und der neue Wert gleichzeitig an eine Preissuchmaschine geschickt. Dort erfolgte die Aktualisierung aber erst einige Zeit später.

Ein Konkurrent klagte daraufhin wegen Irreführung. Immerhin stand das Aktions-Angebot mehrere Stunden auf Platz 1 der Ergebnisliste, obwohl der niedrige Preis gar nicht mehr der Realität entsprach. Die gute Platzierung stufte das Gericht als "besonderen Wettbewerbsvorteil" ein. Deshalb sei es zumutbar, von dem Händler zu verlangen, dass er den Kaufpreis auf seiner Webseite erst dann anpasst, wenn auch die Datenbank der Suchmaschine aktualisiert ist.
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Danke BGH! Jetzt hat mein Leben endlich wieder einen Sinn.
 
Das soll doch ein Scherz sein >.< Kennen die sich denn gar nicht mit der Technik aus? Der Shop muss also von der Preissuchmaschine ne API kriegen, mit der er den aktuellen Preis checken kann. Dann checkt das System, ob der Preis aktualisiert wurde und aktualisiert dann selber... Das muss dann durcgehend abgefragt werden, sonst gibt es wieder "irreführende" Preisunterschiede oder man macht den Mist manuell. Danke für das Urteil, hat weitergeholfen. Ich bin leider soo dumm, dass Ich nicht kapiere, dass letztendlich gilt, was im Shop angegeben ist...
 
@DasFragezeichen: Also ehrlich gesagt hätte ich erwartet, dass dies bisher so geschieht, also über eine API. Du schickst einen neuen Preis hin und bekommst als Antwort, dass dieser aktualisiert wurdest. Haben alle Suchmaschinen das automatisierte OK gegeben, dann setzt dies der Shop selbst auf den neuen. Normalerweise bei der heutigen Softwaretechnik ne Sache von wenigen Sekunden bzw. Minuten wenn die Shops und die Suchmaschinen gut programmiert wurden. Über nen WebService mache ich sowas ähnliches bereits in nem ERP-System zum Online-Shop. Das dauert dort bei funktionierenden Leitungen ganze 2-3 Sekunden ;-)
 
@DasFragezeichen: das ist doch absolut kein Problem. Im schlimmsten Fall gibts nen neues Addon bzw ne neue Version zum "Preisaktualisieren" für die Shop Software. Das passiert bei 90% der Shop schon jetzt automatisch, jetzt muss nur das OK der Preissuchmaschine für der aktualisierung des Shoppreises eintreffen was innerhalb von 1-2 Minuten passiert....
 
@DasFragezeichen: Es geht dabei viel mehr um den Vorteil, den falsche Preisangaben den Shopbetreibern verschaffen könnten. Wer boshaft denkt, der sichert sich noch einige Stunden oder gar Tage den ersten Platz in der Liste der günstigsten Anbieter, obwohl der Preis schon länger erhöht wurde. Das gibt ne Menge zusätzliche Besucher und zusätzlichen Umsatz. Und dagegen geht der BGH vor.


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