Peter Schaar will Löschung von Vorratsdaten prüfen

Recht, Politik & EU In Form von einer herausgegebenen Aussendung kündigte der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar stichprobenartige Überprüfungen der angeordneten Löschung von Vorratsdaten bei verschiedenen Unternehmen an.

Durch das am vergangenen Dienstag gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Rechtsgrund für die Vorratsdatenspeicherung weggefallen, so Schaar. Insofern ruft er alle betroffenen Unternehmen dazu auf, unverzüglich die relevanten Daten von den Systemen zu entfernen.


In Deutschland wurde dieses nun gekippte Gesetz mehr als tausend Telekommunikations-Dienstleistern zur Auflage gemacht. Über einen Zeitraum von sechs Monaten mussten sie anfallende Kommunikationsdaten ihrer Kunden speichern.

Im Falle einer Strafverfolgung mussten die Daten sodann den zuständigen Behörden übermittelt werden.

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt und folglich unzulässig ist. Sämtliche in diesem Zusammenhang gespeicherte Daten müssen die Unternehmen nun vollständig entfernen.
Diese Nachricht empfehlen:
 
ne kopie bleibt doch bestimmt irgendwo dennoch liegen .
 
@podscher: Nein...
 
@podscher: wird bestimmr irgendwo in der U-Bahn vergessen...
 
@podscher: Nein...
 
@podscher: Sicherheitskopie


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen

Schreiben Sie uns Ihre Meinung, bewerten Sie Kommentare oder diskutieren Sie mit anderen WinFuture.de Lesern!

Melden Sie sich jetzt kostenlos an
oder verwenden Sie Ihren bestehenden Zugang.

WinFuture Mobil

WinFuture.mbo QR-Code Auch Unterwegs bestens informiert!
Nachrichten und Kommentare auf
dem Smartphone lesen.

Folgt uns auf Twitter

WinFuture bei Twitter

Interessante Artikel & Testberichte

Community

  • Neue Kommentare
  • Neue Mitglieder

WinFuture wird gehostet von Artfiles

MSDN Online

News zu IT Pro- und Dev-Tools