Peter Schaar will Löschung von Vorratsdaten prüfen

Recht, Politik & EU In Form von einer herausgegebenen Aussendung kündigte der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar stichprobenartige Überprüfungen der angeordneten Löschung von Vorratsdaten bei verschiedenen Unternehmen an. Durch das am vergangenen Dienstag gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Rechtsgrund für die Vorratsdatenspeicherung weggefallen, so Schaar. Insofern ruft er alle betroffenen Unternehmen dazu auf, unverzüglich die relevanten Daten von den Systemen zu entfernen.

In Deutschland wurde dieses nun gekippte Gesetz mehr als tausend Telekommunikations-Dienstleistern zur Auflage gemacht. Über einen Zeitraum von sechs Monaten mussten sie anfallende Kommunikationsdaten ihrer Kunden speichern.

Im Falle einer Strafverfolgung mussten die Daten sodann den zuständigen Behörden übermittelt werden.

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt und folglich unzulässig ist. Sämtliche in diesem Zusammenhang gespeicherte Daten müssen die Unternehmen nun vollständig entfernen.
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