 Die EU-Kommission will ihre Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, auf den Prüfstand stellen. Damit reagiert man auf das aktuelle Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes.
"Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen", sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström gegenüber der Tageszeitung ' Die Welt'. Dabei soll nicht nur geprüft werden, ob die aktuellen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung angemessen und effektiv seien.
Es geht auch um eine grundsätzliche Neubewertung des Themas. Man werde sich seitens der EU damit auseinandersetzen, "ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist", so Malmström. Die Kritiker hatten immer wieder argumentiert, dass eine generelle Speicherung der Kommunikationsdaten gegen die Grundrechte verstoße.
Bisher hat die EU-Kommission laut Malmström auch noch keine abschließenden Erkenntnisse über den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung für den Anti-Terror-Kampf und die Kriminalitätsbekämpfung. "In den Ländern, in denen sie umgesetzt wurde, sagen die Behörden, dass sie nützlich sei", so die EU-Kommissarin zum aktuellen Stand der Bewertung.
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