Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Recht, Politik & EU Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Diese verstoße gegen das Grundgesetz und sei damit unzulässig, so die Richter in Karlsruhe. Nach Auffassung der Richter ist die Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar. Die bereits bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten müssen nun gelöscht und von der Politik ein neues Gesetz erarbeitet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Nutzung der Daten zuvor bereits auf schwere Straftaten eingeschränkt. Am 15. Dezember fand schließlich eine mündliche Anhörung statt, wo unter anderem ein Teil der 35.000 Menschen zu Wort kamen, die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht hatten.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte sich eine breite Bewegung zusammengefunden. Diese bildete später auch die Basis für weitere Initiativen im Bereich der Netzpolitik. Sie kann nun einen großen Erfolg feiern. Immerhin hatten viele Aktive bis zum Schluss Zweifel, ob das Gericht die Datenspeicherung wirklich komplett für unzulässig erklärt.
Diese Nachricht empfehlen
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 06:00 Uhr neon schildneon schild
Original Amazon-Preis
32,99
Im Preisvergleich ab
32,99
Blitzangebot-Preis
22,43
Ersparnis zu Amazon 32% oder 10,56
Im WinFuture Preisvergleich
Folgt uns auf Twitter
WinFuture bei Twitter
Interessante Artikel & Testberichte
WinFuture wird gehostet von Artfiles
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!