
Besonders betroffen wären beispielsweise die Betreiber von Cafes, die durch WLAN-Angebote eine nennenswerte Zahl von Kunden anlocken. Diese wären gezwungen, ihren Hotspot zukünftig durch einen kommerziellen Anbieter wie The Cloud bereitstellen zu lassen oder aber Aufgaben zu übernehmen, die bisher nur von ISPs erwartet werden, erklärte Lilian Edwards, Professorin für Internet-Recht an der Sheffield University.
Dies würde beispielsweise bedeuten, dass der Betreiber eines kleinen Hotspots mitspeichern müsste, wer wann über seine Infrastruktur auf das Internet zugreift. "Das ist eine unüberwindbare Hürde für ein kleines Cafe", sagte Edwards.
Seitens der Politik begründet man die Weigerung, Ausnahmeregelungen zu schaffen, mit dem Risiko, dass dann wohl viele Nutzer von Internet-Zugängen Fake-Organisationen aufbauen würden, die den Kriterien für eine Nichtanwendung des Gesetzes vermeintlich entsprechen. Man befürchtet, dass diese dann zu Sammelpunkten von Urheberrechtsverletzern werden.
2010-03-01T10:29:00+01:00Christian Kahle
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