Netzagentur geht gegen aktuelle Gewinn-Anrufe vor
Die Bundesnetzagentur hat auf die neueste Welle von Anrufen mit angeblichen Gewinnversprechen reagiert. Nach Eingang der ersten Verbraucherbeschwerden hat sie die entsprechenden Rufnummern abschalten lassen.
Gleichzeitig wurden Rechnungslegungs- und Inkassoverbote für die bisherigen Inhaber der Rufnummern angeordnet, teilte die Bundesnetzagentur mit. Seit Anfang des Jahres wurden demnach Verbraucher bundesweit mit Telefonanrufen belästigt, in deren Verlauf die Angerufenen im Rahmen einer Bandansage aufgefordert werden, unterschiedliche, hochpreisige (0)900er Rufnummern zurückzurufen, um ihren Gewinn zu erhalten.
Der Preis sollte aus einem BMW-Coupé inklusive Spritgeld und Versicherung oder 30.000 Euro in bar bestehen. Die Anrufe erfolgten ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung. Sie stellen damit einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar und sind rechtswidrig, hieß es. Zudem fehlte die nach dem Telekommunikationsgesetz geforderte Angabe des vom Endnutzer zu zahlenden Preises der beworbenen (0)900er Rufnummer.
"Das verhängte Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass Anrufe auf die genutzten (0)900er Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Für die aktuellen Gewinnanrufe sind zwei Unternehmen verantwortlich, die ihren Firmensitz in Birmingham, Großbritannien, haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spams ist dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber beziehungsweise die Rechnungsersteller richten.
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