Hausdurchsuchung wegen Nutzung fremden WLANs
Wie der Anwalt Jens Ferner in seinem Blog 'Schwarz-Surfen' berichtete, wurde das Netbook im Zuge der Aktion beschlagnahmt. Die Rechtsgrundlage dessen erscheint allerdings fraglich. Immerhin ist noch nicht einmal bekannt, wem das offene WLAN gehörte und ob dieser mit der Nutzung durch Dritte nicht einverstanden war.
Dem Betroffenen wurde es zum Verhängnis, dass gerade zum Zeitpunkt der Internet-Nutzung zwei Polizisten an seinem Auto vorbeikamen. Den Angaben zufolge fragten ihn diese, was er gerade tue. Nachdem er es ihnen erklärte, wurden seine Personalien aufgenommen.
Zwar durfte er den "Tatort" anschließend inklusive seines Netbooks verlassen, vier Wochen später folgte aber eine Vorladung zur Polizei. Dort verweigerte der Betroffene die Aussage. Das Amtsgericht nahm dies zum Anlass, die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Netbooks anzuordnen.
Nach Ansicht Ferners schafft die Justiz mit einem solchen Vorgehen den Tatbestand des "Schwarz-Surfens", ohne dass es diesen überhaupt gibt. Dies sei insbesondere problematisch, da es bei vielen Menschen kein Bewusstsein dafür gibt, etwas Verbotenes zu tun. Durch WLAN-fähige Mobiltelefone, die immer größere Verbreitung finden, dürfte sich das Problem zudem verstärken, so Ferner weiter.
Dem Betroffenen wurde es zum Verhängnis, dass gerade zum Zeitpunkt der Internet-Nutzung zwei Polizisten an seinem Auto vorbeikamen. Den Angaben zufolge fragten ihn diese, was er gerade tue. Nachdem er es ihnen erklärte, wurden seine Personalien aufgenommen.
Zwar durfte er den "Tatort" anschließend inklusive seines Netbooks verlassen, vier Wochen später folgte aber eine Vorladung zur Polizei. Dort verweigerte der Betroffene die Aussage. Das Amtsgericht nahm dies zum Anlass, die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Netbooks anzuordnen.
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Christian Kahle
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