 Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Web-Auftritte gesetzlicher Krankenkassen festgestellt, dass vielfach unzulässige Analysedienste zur Reichweitenmessung eingesetzt wurden.
Unzulässig seien solche Dienste dann, wenn sie das individuelle Surfverhalten von Nutzern registrieren und auswerten, ohne dass hierüber eine ausreichende Information stattfindet und ohne dass die Nutzer eingewilligt haben. Das teilte Schaars Behörde heute mit.
Schaar konnte demnach erreichen, dass die mehr als hundert Krankenkassen in seinem Zuständigkeitsbereich keine unzulässigen Analyseverfahren mehr verwenden. "Website-Anbieter dürfen solche Dienste nicht verwenden, bei denen eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft an die Nutzerinnen und Nutzer unterbleibt oder bei denen die Daten nicht gelöscht werden", erklärte er.
Das Kontrollergebnis mache deutlich, wie wichtig datenschutzrechtliche Prüfungen und Beratungen sind. Schaar befürchtet, dass auch in vielen anderen Bereichen datenschutzwidrige Webanalysedienste genutzt werden und mahnte die Wirtschaft zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
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