Vorratsdatenspeicherung: Urteils-Termin steht fest

Recht, Politik & EU Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Termin für die Urteilsverkündung in Sachen Vorratsdatenspeicherung bekannt gegeben: Am 2. März werde man die Entscheidung verkünden, hieß es. Die Grundlage des Urteils bildet die mündliche Verhandlung vom 15. Dezember. Stellvertretend für die rund 34.000 Bürger, die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht hatten, wurden damals eine Reihe von Experten und Klägern befragt.

Als weitgehend sicher gilt, dass das Gesetz nicht in seiner ursprünglichen Fassung belassen werden darf. Fraglich ist im Grunde lediglich, ob die Richter den Anwendungsbereich lediglich einschränken oder die Vorratsdatenspeicherung generell untersagt wird.

Zumindest in der mündlichen Anhörung überwogen die Stimmen, die für eine komplette Abschaffung der Datenspeicherung plädierten. Dem hingegen gab der vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier zu Protokoll: "Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politischen Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt."
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