Hamburger Klinik setzt spionagefähige Software ein

Datenschutz Auf den Systemen des Hamburger Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) ist laut einem Artikel von 'Spiegel' eine Software im Einsatz, die zu illegalen Zwecken, beispielsweise zur Spionage von Mitarbeitern, missbraucht werden könnte.

Dies sei angeblich möglich, ohne Spuren auf den Systemen zu hinterlassen. Im Dezember des vergangenen Jahres führten die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus Hamburg eine Überprüfung im UKE durch und kamen dabei zu diesem Ergebnis. In einem Prüfbericht an die Leitung des Klinikums wurde angeblich festgehalten, dass die zuständigen System-Administratoren ohne eine Erlaubnis der Benutzer auf ihre Systeme und auf alle vorhandenen Daten zugreifen können.


Zugleich wurde die Leitung der Klinik dazu aufgefordert, diese Software bis zum 9. Februar entsprechend den gültigen Datenschutzbestimmungen anzupassen. Sollte dies nicht möglich sein, so sollte die Software ersetzt werden, teilte Johannes Casper, der Chef der Hamburger Datenschutzbehörde mit.

Ausgelöst wurde die Überprüfung durch einen Vorfall während einer Führungskräfte-Tagung am 30. Oktober 2009. In einer Stellungnahme zitierte Klinikchef Jörg F. Debatin einen Arzt, der sich vertraulich an Mitglieder der Hamburger Bürgerschaft wendete.

Über einen Anwalt ließ das UKE mitteilen, dass die Belange des Datenschutzes in vollständiger Form berücksichtigt seien. Die technische Anpassung einzelner Softwarekomponenten habe man in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten ausnahmslos umgesetzt.
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Ich könnte dafür wetten, dass das Landesgericht Hamburg (aka Quatsch Comedy Club) im Klagefall eh sagen würde "ist doch okay... lasst die mal machen"
 
@Slurp: Das LG Hamburg ist ja auch juristisches Ausland
 
@Slurp: Wieso eigentlich "Landesgericht Hamburg"? Steht doch gar nichts von in der News. Wenn es um die Rechtsbelange des Personals geht, müßte entweder das Arbeitsgericht (weil es um Personalrechtliches geht, wenn die Klinik eine Institution des privaten Rechts -quasi Privatträgerschaft- ist)) oder das Verwaltungsgericht (weil es um Personalrechtliches geht und die Klinik öffentlicher Dienst ist). Verstöße gegen den Datenschutz ansonsten fallen in das Strafrecht. Und warum gleich LANDESgericht, erst kommen noch die darunterliegenden Gerichte zum Zuge.
 
@Memfis: Wieso ? Begründung und nicht nur Behauptung!
 
Wie sollen sich die Administratoren denn das Recht nehmen, auf alle Daten zugreifen zu können?


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