 Die Deutsche Telekom muss ihr VDSL-Netz nicht komplett für Konkurrenten öffnen. Das entschied das in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage des Konzerns.
Die bisherige Festlegung der Bundesnetzagentur wird damit aufgehoben. Allerdings stellt das Urteil für die Telekom lediglich einen Teilerfolg dar. Alternativ müsse das Unternehmen den Wettbewerbern durchaus den Zugang zu Kabelkanälen und Verzweigern anbieten, hieß es.
Unter dieser Voraussetzung sei es ein durchaus zumutbarer Aufwand für die Telekom-Konkurrenten, ihre eigenen Leitungen zu verlegen. Dies hätte für diese sogar den Vorteil, unabhängiger von dem ehemaligen Staatsmonopolisten zu sein. Die Telekom nahm das Urteil mit Zufriedenheit auf.
Anders hingegen die Bundesnetzagentur. Diese will die Entscheidung einer genauen Prüfung unterziehen. Derzeit kann aber noch nicht gesagt werden, ob letztlich das Urteil angefochten oder aber eine neue Regelung für den Telekommunikations-Markt getroffen werde.
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