 Der Betreiber von Opendownload.de musste vor Gericht eine weitere Schlappe hinnehmen. Ein Betroffener der Abofalle machte beim Landgericht Mannheim erfolgreich Schadensersatz geltend.
Schon in zweiter Instanz sahen die Richter die Forderungen als berechtigt an. Geklagt wurde auf die Erstattung der Anwaltsgebühren in Höhe von 46,61 Euro, die notwendig wurden, um die unberechtigten Ansprüche von Opendownload.de juristisch abzuwehren.
Auch in Mannheim folgte man der Auffassung anderer Gerichte, dass zwischen dem Seitenbetreiber und dem Nutzer kein Vertrag zustande gekommen sei. Immerhin sei der Anwender von einer kostenlosen Download-Möglichkeit ausgegangen und wurde auch bei der Anmeldung nicht ausreichend über entstehende Kosten belehrt.
Daraufhin argumentierten die Seitenbetreiber, dass es zum Lebensrisiko gehöre, auch einmal mit unberechtigten Forderungen konfrontiert zu sein. Die Erstattung der Anwaltskosten lehnten sie daher ab. Das Gericht schloss sich dieser Haltung aber nicht an und gab statt dessen dem Kläger Recht.
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