AK Zensur: "Zensur im Namen des Jugendschutzes"
Der Arbeitskreis Zensur hat sich in einer Stellungnahme gegen den aktuellen Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E) ausgesprochen. Und auch in der Internet-Branche regt sich Widerstand.
Nach Angaben der Netzaktivisten würde die Umsetzung des Entwurfes dazu führen, dass die Provider eine umfassende Zensur-Infrastruktur einführen müssten. Außerdem würde es so gut wie unmöglich werden, Angebote zu betreiben, in die die Nutzer selbst Inhalte einbringen können - also beispielsweise Foren, Blogs oder Social Networks.
Laut dem Entwurf sollen unter anderem Provider für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden. Sie müssten also ständig die bei ihnen gehosteten Webseiten auf jugendgefährende Inhalte überprüfen und ausländische Webseiten blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten.
Betreiber einer Webseite müssten ihre Angebote außerdem mit Kennzeichnungen versehen, aus denen hervorgeht, für welche Altersgruppe sie geeignet sind. Hinzu käme die Pflicht, Kommentare oder andere nutzergenerierten Inhalte ständig zu überprüfen. Vorgesehen ist auch die Ausdehnung der vom Fernsehen bekannten Sendezeitbegrenzungen auf das Netz.
"Eine solche Regelung wäre eine Verletzung europäischen und nationalen Rechts und würde zu erheblichen Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit führen", erklärte der AK Zensur. Anbieter würden gänzlich unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt.
Im Bereich der Pornographie diene der Entwurf außerdem nicht dem Schutz von Jugendlichen, sondern der Marktabschottung der inländischen Porno-Industrie vor ausländischer Konkurrenz. "Der Beifall der deutschen Porno-Produzenten ist ihm daher sicher", so die Auffassung des Arbeitskreises.
Der Provider 1&1 erklärte: "Jugendschutz ist wichtig. Mit diesem Gesetzesänderungsentwurf werden jedoch Maßnahmen geschaffen, die Access-Provider sowie User, die nicht die technischen, fachlichen oder auch finanziellen Mittel haben, um die gutgemeinten Ziele des JMStV-E umzusetzen, äußerst weitreichenden Kontrollmechanismen unterwerfen. Ob die vorgesehenen Maßnahmen angemessen sind, dürfte daher in Frage stehen. Das Änderungsvorhaben sollte verworfen werden."
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