Mannheim mahnt Twitter-Nutzer "Mannheim" ab

Recht, Politik & EU Die Stadt Mannheim hat einen Twitter-User abgemahnt, der sich einen Account gleichen namens registriert hat. Dieser soll das bereits 2007 angelegte Nutzer-Konto wieder freigeben.

Der Account gehört derzeit Mark Zondler, einem Mitbegründer der Software-Firma von Mikogo. Dieser wohnt selbst in Mannheim. Nach drei Jahren meldete sich nun die Stadtverwaltung mit einem anwaltlichen Schreiben, in dem er aufgefordert wird, die Nutzung des Städtenamens aufzugeben und eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.


Der zuständige Stadtrechtsdirektor beruft sich in dem Fall auf die Gemeindeordnung Baden-Württembergs, in der der Namensschutz entsprechend geregelt sei. Zondler betreibe einen "zu einer Identitätsverwirrung führenden Namensgebrauch", heißt es in dem Schreiben.

Der Nutzer soll den Account-Namen nun freigeben. Geschieht dies nicht, will die Stadt vor Gericht ziehen. Ein solches Verfahren könnte beispielhaften Charakter haben. Immerhin steht zwar fest, dass Städte Namensrechte bei Domains geltend machen können, wie dies allerdings bei Nutzernamen in Internet-Communities aussieht, ist noch nicht entschieden worden.
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Gibt doch auch Leute die wie Städte heissen... was machen die dann ?
 
@Kjuiss: Schau dir mal den Fall mit Shell an. Da hat Shell (der Ölkonzern) auch Recht bekommen und der Mann der so hieß musste die Domain abgeben...
 
[re:2] USA am 22.01.10 12:40 Uhr
(+39
@frauhottelmann: Generell ne Unverschämtheit sowas. Wenn ne Firma/Stadt/etc nicht schlau genug war, ne Domain zu registrieren, muss sie sie eben kaufen bzw darauf verzichten. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Vor allem, wenn beide Namensrechte daran haben. Leider sieht die Realität anders aus :'(
 
@Kjuiss: Namensrechte haben ziemlich weitreichende Auswirkungen. Würde der Nutzer z.B. mit Nachnamen Mannheim heißen, hätte er vllt. vor Gericht eine Chance die Namensnutzung durchzusetzen. Allerdings würde auch dann ersteinmal abgewogen werden, wer bei Gleichnamigkeit ein größeres Interesse / eine intensivere Verbindung zu diesem Namen hat. Fehlt es dem Namesnutzer am rechtlichen Bezug, hat er schlechte Karten und muß mit Untersagung der Nutzung und evtl. Übertragung / Freigabe des Names rechnen. Der Normalfall auch bei der Domainnamensvergabe lautet: Wer zu erst kommt, mahlt zuerst. @USA: Warum sollte man dann noch Namensrechte schützen?
 
@Kjuiss: So rein gedanklich scheint mir die argumentation das städte und konzerne ein recht auf ihre domain (oder sonstiges) haben derart bescheuert, das ich jetzt schon gleich wieder aufregen muss. das kann doch nur klappen weil die richter übelst bestechlich sind, anders ist das doch nicht zu erklären, oder?!


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