Urteil: Betriebsrat hat Anrecht auf Internet-Zugang

Recht, Politik & EU Ein Unternehmen darf dem Betriebsrat von seinem Büro aus den Zugang zum Internet nicht grundsätzlich verweigern. Das entschied das Bundesarbeitsgericht nun in einem Fall, der bereits durch mehrere Instanzen ging.

Geklagt hatte der Betriebsrat eines Baumarktes. Dieser bekam jetzt nicht nur beim obersten Arbeitsgericht in Deutschland Recht. Auch die vorhergehenden Prozesse wurden stets zu seinen Gunsten entscheiden. Allerdings werden in dem Urteil auch Einschränkungen dieses Rechts aufgeführt.


Grundsätzlich muss ein Unternehmen dem Betriebsrat erst einmal die Informations- und Kommunikations-Technik zur Verfügung stellen, die er für seine Tätigkeit als Vertreter der Belegschaft benötigt. "Dazu gehört das Internet", stellte das Gericht in seinem Urteil fest.

Ausnahmen könne es aber dann geben, wenn die Bereitstellung eines Internet-Zugangs mit besonderen zusätzlichen Kosten für das Unternehmen verbunden sind, weil das Büro des Betriebsrats beispielsweise noch nie über einen eigenen PC verfügte oder das gesamte Unternehmen überhaupt keine Anbindung ans Internet hat, hieß es.
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....Repressalien beim Discounter, Teil 14... Inzwischen sind die Baumärkte hier (PLZ 66xxx) so teuer, dass man auch gleich zum Handwerker/Fachhändler gehen kann, da bekommt man auch genau die Menge, die man braucht. Und kann meist sogar noch die "Reste" umtauschen/umsonst Entsorgen und erhält oft noch Tipps, wie's besser geht... und bessere Qualität inkl. !
 
@pubsfried: Rester zurückgeben und nur gewünschte Menge bekommen, habe ich bei sämtlichen Baumärkten hier.
 
@mcbit: es gibt aber genug Fachhändler, die billiger sind. Und den Weg zum Baumarkt hab ich mir auch noch gespart. Oft ist sogar die Anlieferung noch inclusive !
 
@pubsfried: Tja, der Fachhändler hat eben keinen teuren BR zu bezahlen, deshalb kann er billiger sein. Das würde dir jedenfalls jeder Arbeitgeber sagen. *grins*. Ich finde es schade das es überhaupt BRs geben muß. Wären die meisten Arbeitgeber nicht so abgrundtief rechtsunkundig oder/und asozial ggü ihrer Belegschaft dann könnten wir das BetrVG korrigieren und dieser Kostenfaktor würde nicht mehr unnötig die heißgeliebte Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
 
Vorher eure News auch nochmal durchlesen, dann kommen nicht solche Sätze bei heraus, wie der 2. Satz im 2. Absatz.


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