Bundeskartellamt erwägt Verfahren gegen Google
Der Konkurrent Microsoft hatte eine Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht. Als Reaktion darauf habe Google die Gespräche mit der Microsoft-Tochter Ciao über einen auslaufenden Werbevertrag abgebrochen und will nicht länger Anzeigen auf dessen Webseite ausliefern.
Dies ist aber nach dem deutschen Kartellrecht verboten. Auch wenn es zwischen zwei Unternehmen eine Auseinandersetzung vor dem Kartellamt gibt, darf man sich nicht so verhalten, dass dem Verfahrensgegner ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht, erläuterte das Magazin.
Bei Verstößen gegen diese Regel kann die Behörde empfindliche Strafen verhängen. Diese liegen bei bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes. Zwar wird dieser Rahmen für gewöhnlich nicht ausgeschöpft, eine Strafe in Höhe mehrerer Millionen Euro könnte aber dennoch auf Google zukommen.
Dies ist aber nach dem deutschen Kartellrecht verboten. Auch wenn es zwischen zwei Unternehmen eine Auseinandersetzung vor dem Kartellamt gibt, darf man sich nicht so verhalten, dass dem Verfahrensgegner ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht, erläuterte das Magazin.
Bei Verstößen gegen diese Regel kann die Behörde empfindliche Strafen verhängen. Diese liegen bei bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes. Zwar wird dieser Rahmen für gewöhnlich nicht ausgeschöpft, eine Strafe in Höhe mehrerer Millionen Euro könnte aber dennoch auf Google zukommen.
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