Websperren: Gesetzentwurf in Spanien ist fertig

Recht, Politik & EU Die spanische Regierung will härter gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen vorgehen und hat aus diesem Grund einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Eine Sperre von Webseiten ist dabei nur mit einer richterlichen Anordnung möglich. Vier Tage soll der zuständige Richter sodann Zeit haben, um über eine mögliche Sperre von bestimmten Webangeboten zu entscheiden. Mit den zugehörigen Entscheidungen soll eine "Kommission für geistiges Eigentum" im Kulturministerium beauftragt werden. Diese Kommission aus Experten für Urheberrecht und Internet soll Beschwerden in diesem Zusammenhang entgegennehmen und jede eigehende Anzeige prüfen, teilte 'Futurezone' mit.

Grundsätzlich werden die Webseiten-Betreiber bei dieser Überprüfung kontaktiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Sollten die Betreiber der Webseiten nicht auf diese Anfrage reagieren, so werde bei einem Richter die Schließung der Internetpräsenz beantragt, erläuterte Kulturministerin Ángeles González-Sinde. Gegen diese Entscheidung können die Beschuldigten allerdings Berufung einlegen.

Geht es nach dem Justizminister Francisco Caamano, so soll das Verwaltungsgericht mit Entscheidungen in diesem Zusammenhang beauftragt werden.

Wie bereits angesprochen ist der zugehörige Gesetzentwurf bereits fertig. Dieser Entwurf wird nun von einigen Experten geprüft und soll im Februar im Parlament eingebracht werden.

Danke für den Hinweis an unseren Leser rapid2008
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