Online-Handel: Mängel beim Verbraucherschutz

Handel & E-Commerce Der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk hat bei der Vorstellung von Ergebnissen einer Verbraucherschutzstudie Kritik an verschiedenen namhaften Online-Shops geübt.

"Viele Online-Händler erfüllen die verbraucherschützenden Vorgaben nicht in jedem Falle", sagte er. "Der erste Zwischenbericht einer durch das Land in Auftrag gegebenen Untersuchung zeigt, dass bei rund 80 Prozent der untersuchten Händler die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mangelhaft und häufig wenig verbraucherfreundlich gestaltet sind." In rund 95 Prozent der Fälle wurde außerdem mindestens ein Verstoß gegen geltendes Verbraucherschutzrecht festgestellt.


Einzig ein baden-württembergischer mittelständischer Online-Shop habe bisher alle Prüfkriterien der Studie erfüllt und könne aus Sicht des Verbraucherschutzministers als "einwandfrei" bezeichnet werden. Die Online-Händler wurden im Auftrag des Landes durch die gemeinnützige Verbraucherorganisation Euro-Info-Verbraucher untersucht. Die endgültige Studie soll im März 2010 vorgestellt werden.

Die untersuchten Online-Shops wurden auf die Einhaltung von sechzig verbraucherschützenden Vorschriften hin überprüft. Dazu gehörten beispielsweise die Einhaltung der ordnungsgemäßen Information über das Widerrufsrecht des Verbrauchers, korrekte Preisangaben, die erforderlichen Angaben im Impressum sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Nach der endgültigen Auswertung der Studie werden die betroffenen Unternehmen kontaktiert und zur Behebung der Verbraucherrechtsverstöße aufgefordert. "Dieser Schritt ist wichtig, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch zukünftig auf die Einhaltung der Verbraucherrechte bei allen Geschäften des täglichen Lebens verlassen können", so Hauk.
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verbraucherschutz, verbraucherschutz... bei manch einem schwarzen Schaf von Kunde braucht man ehr nen verkäuferschutz.
 
und noch viel mehr schwarze Schafe gibt es unter den... Verkäufern!!!
 
@Lines: Ein besonderes Ärgernis ist, dass viele Verkäufer bei "Nichtgefallen" die Rücksendekosten (ab 40 Euro) nicht übernehmen wollen. Die wissen genau, dass die Kunden wegen 6,90 Euro Rücksendekosten nicht zum RA rennen werden.
 
@drhook: ich weiß nicht was du willst. die ware ist die zurückgeschickt wird, ist meist ausgepackt worden und kann nicht als neu verkauft werden, wodurch der händler einen finanziellen schaden hat. deshalb seh ich das mit dem porto nicht so eng. schau dir mal an wie z.b. saturn sich anstellt, wenn eine ware zurückgenommen werden soll....
 
@drhook: Müssen Sie aber :) Ansonsten einfach den Fall dem Verbraucherschutz melden. Außerdem halte ich "viele" für übertrieben. Bei den bekannten Shops ist mir das noch nie untergekommen und bei Amazon wurden mir auch bei einer Rücksendung einer Ware im Wert von "nur" 20 Euro die Kosten erstattet.


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