Ratingen: Google will für Straßenfotos nicht zahlen
Inzwischen hat sich Google zu diesem Vorgehen geäußert. "Die Fotoaufnahmen für Street View werden bei der regulären Teilnahme am Straßenverkehr angefertigt", sagte Lena Wagner, Pressesprecherin von Google Deutschland gegenüber der 'dpa'. So halten sich die Fahrer der Kamerafahrzeuge an die geltenden Straßenverkehrsvorschriften. Sie bewegten sich "bei den Aufnahmen im regulären Straßenverkehr im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs und ohne diesen zu behindern." Es liegt also keine Sondernutzung vor, so Google.
Ratingen will pro gefilmtem Kilometer 20 Euro von Google verlangen. Insgesamt 309 Kilometer gehören zu Ratingen - Google wird also eine Rechnung über 6.180 Euro bekommen. "Es soll wenigstens ein bisschen unbequemer werden", sagt Stadtsprecherin Ulrike Elschenbroich.
"Nach diesseitiger Auffassung handelt es sich bei der Befahrung zum Zwecke der Datenerhebung durch fotografische Erfassung des gesamten Stadtgebietes um eine Sondernutzung im Sinne des Paragraphen 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen", schreibt Rechtsdezernent Dirk Tratzig in seiner Ratsvorlage. Man kann Google das Befahren und Abfilmen der Straßen zwar nicht verbieten, jedoch liegt auch kein kostenloser "Gemeingebrauch" vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zu dem Verkehr benutzt wird, dem sie zu dienen bestimmt ist.
Ratingen will pro gefilmtem Kilometer 20 Euro von Google verlangen. Insgesamt 309 Kilometer gehören zu Ratingen - Google wird also eine Rechnung über 6.180 Euro bekommen. "Es soll wenigstens ein bisschen unbequemer werden", sagt Stadtsprecherin Ulrike Elschenbroich.
"Nach diesseitiger Auffassung handelt es sich bei der Befahrung zum Zwecke der Datenerhebung durch fotografische Erfassung des gesamten Stadtgebietes um eine Sondernutzung im Sinne des Paragraphen 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen", schreibt Rechtsdezernent Dirk Tratzig in seiner Ratsvorlage. Man kann Google das Befahren und Abfilmen der Straßen zwar nicht verbieten, jedoch liegt auch kein kostenloser "Gemeingebrauch" vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zu dem Verkehr benutzt wird, dem sie zu dienen bestimmt ist.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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