Ratingen: Google will für Straßenfotos nicht zahlen

Internet & Webdienste Am Dienstag berichteten wir darüber, dass die Stadt Ratingen dem Suchmaschinenbetreiber Google eine Rechnung für die Nutzung der Straßen in der Stadt ausstellen will. Man ist mit den Fotografien im Rahmen von Google Street View nicht einverstanden.

Inzwischen hat sich Google zu diesem Vorgehen geäußert. "Die Fotoaufnahmen für Street View werden bei der regulären Teilnahme am Straßenverkehr angefertigt", sagte Lena Wagner, Pressesprecherin von Google Deutschland gegenüber der 'dpa'. So halten sich die Fahrer der Kamerafahrzeuge an die geltenden Straßenverkehrsvorschriften. Sie bewegten sich "bei den Aufnahmen im regulären Straßenverkehr im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs und ohne diesen zu behindern." Es liegt also keine Sondernutzung vor, so Google.


Ratingen will pro gefilmtem Kilometer 20 Euro von Google verlangen. Insgesamt 309 Kilometer gehören zu Ratingen - Google wird also eine Rechnung über 6.180 Euro bekommen. "Es soll wenigstens ein bisschen unbequemer werden", sagt Stadtsprecherin Ulrike Elschenbroich.

"Nach diesseitiger Auffassung handelt es sich bei der Befahrung zum Zwecke der Datenerhebung durch fotografische Erfassung des gesamten Stadtgebietes um eine Sondernutzung im Sinne des Paragraphen 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen", schreibt Rechtsdezernent Dirk Tratzig in seiner Ratsvorlage. Man kann Google das Befahren und Abfilmen der Straßen zwar nicht verbieten, jedoch liegt auch kein kostenloser "Gemeingebrauch" vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zu dem Verkehr benutzt wird, dem sie zu dienen bestimmt ist.
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Ok man versucht wohl zu begründen das Seitenstraßen nur für die Anwohner da ist. Aber selbst damit dürften sie nicht rumkommen da es allgemein nicht verboten ist auf öffentlichen Straßen mit seinem Auto zu fahren. Und es ist jetzt ja nicht so, dass die Street-View Fahrzeuge als Schwerlast-Truck daher kommen.
 
@Mudder: Es geht um die unterschiedlichen Auffassungen ["Nach diesseitiger Auffassung handelt es sich bei der Befahrung zum Zwecke der Datenerhebung durch fotografische Erfassung des gesamten Stadtgebietes um eine Sondernutzung im Sinne des Paragraphen 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen", ...] vs. [...bei den Aufnahmen im regulären Straßenverkehr im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs und ohne diesen zu behindern."] Deine Meinung geht in die Richtung von google, die der Stadträte in die andere. Welche Nutzung nun vorliegt wird wohl ein Gericht entscheiden müssen. Das kann für google gut oder schlecht ausgehen. Ich persönlich sehe hier auch eine Sondernutzung. Wenn das Privatmann macht für sein privates Projekt liegt das vielleicht wieder anders, aber hier handelt es sich um ein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen. Und die unterliegen immer anderen Gesetzen... was auch gut so ist.
 
@Mudder: naja, "öffentliche" straßen... genau genommen gibt es einen Eigentümer der Straßen und das ist nun mal die Stadt, der Landkreis o.ä. ergo ergibt sich auch die Berechtigung, Gebühren für eine kommerzielle Nutzung wie sie google anstrebt, zu erheben. wenns google nich gefällt, solln sie einfach n großen Fleck da hin machen wo der Ort is. Fertig, was man sich da jetzt so echauffieren muss, is für mich reine Kinderei. Scheiße für google wenn man sich fremden Daten bedient und der eigentliche Eigentümer nicht einfach ja sagt... ja so kanns gehn.
 
@Rikibu: Also im Endeffekt gibt es nur genau einen Straßenbesitzertyp, nämlich den Steuerzahler! Stadt, Land, Bund ... haben kein Geld, außer wir alle bezahlen unsere Steuern! Und ich bin mir sicher, dass der Großteil der Steuerzahler das für gut halten. Denn immerhin nutzt der Großteil der Steuerzahler Google-Dienste und dürften schon darauf gespannt sein, seine Heimatstadt virtuell abzufahren.
 
@Schripsi: Und kein Unternehmen hat Geld, außer die Kunden kaufen deren Produkte/Dienstleistungen. Deswegen gehört das Unternehmen aber noch lange nicht den Kunden. Und nur weil ein Teil der Steuerzahler google-Dienste nutzen, muß sich Ratingen nicht auf der Nase herumtanzen lassen, ohne es vorher rechtlich prüfen zu lassen.


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