Vorratsdatenspeicherung: Verhandlung eröffnet

Internet & Webdienste Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am heutigen Tag über Verfassungsbeschwerden gegen die vom Deutschen Bundestag im November 2007 beschlossene Pflicht zur verdachtslosen sechsmonatigen Erfassung von Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten der gesamten Bevölkerung. Insgesamt rund 34.000 Bürger haben gegen diese Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Bei der für den heutigen 15. Dezember angesetzten mündlichen Verhandlung erklärte der Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, dass er eine Verbindung zu Themen wie dem Großen Lauschangriff oder der Onlinedurchsuchung sieht. In beiden Fällen hatte das Verfassungsgericht Verstöße gegen das Grundgesetz festgestellt und Nachbesserungen erwirkt.

Der als Sachverständiger geladene Vorstandsvorsitzende des Providerverbands Eco, Michael Rotert, sagte: "Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Vertrauen in die Vertraulichkeit der Kommunikation, sie schadet damit nicht nur der Internetwirtschaft, sondern uns allen. Die gewaltige Datensammlung weckt Begehrlichkeiten - nicht nur des Staates." Seiner Meinung nach wäre die verdachtsunabhängige und flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikationsverbindungen nicht notwendig, wenn die Strafverfolgungsbehörden effizienter arbeiten würden.

Rotert ist der Meinung, dass es ausreichen würde, wenn ausschließlich in Verdachtsfällen Daten erhoben werden. Bislang konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Sicherheit verbessert werden kann, wenn Unternehmen gezwungen werden, "Datenfriedhöfe" anzulegen. "Wir hoffen sehr, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Irrweg des Gesetzgebers korrigiert."
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