Anwältin Günther ist mit Abmahnung gescheitert
Das Landgericht Köln wies Frau Günther vermutlich darauf hin, dass der dort eingereichte Antrag auf Erlass einer solchen Verfügung keine Aussicht auf Erfolg habe, woraufhin dieser prompt zurückgenommen worden war, deutet die VZSH das Verhalten der Anwältin.
Gegenstand dieser einstweiligen Verfügung war die Überschrift einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale. Um genau zu sein, sogar nur ein Wort. In dieser hieß es: "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt."
Dem war ein Urteiltext des Amtsgerichts Karlsruhe vorausgegangen, in dem Folgendes festgestellt wurde: "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen (gemeint sind Forderungen von Internetabzockern, Anm. der Red.) für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug."
Günther störte sich bei der Schlagzeile der VZSH an dem Wort "wegen". Ihr Anwalt trug außergerichtlich hierzu vor, dass das Wörtchen "wegen" einen Rückschluss darauf zuließe, dass Frau Günther strafrechtlich und nicht nur zivilrechtlich verurteilt wurde. Gegen die Verbraucherzentrale und auch verschiedene Online-Publikationen, darunter auch WinFuture.de ergingen Abmahnungen.
Offenbar teilte das Gericht die Auffassung aber nicht, dass die Formulierung ausschließlich wie von der Anwältin behauptet, aufgefasst werden kann. Sie wäre bei einer Weiterführung des Verfahrens wohl Gefahr gelaufen, abgewiesen zu werden und auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben.
Gegenstand dieser einstweiligen Verfügung war die Überschrift einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale. Um genau zu sein, sogar nur ein Wort. In dieser hieß es: "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt."
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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