DIHK fordert weniger Online-Umtauschrechte

Wirtschaft & Firmen Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) spricht sich für eine Beschränkung der Rückgaberechte von Kunden bei Online-Geschäften aus. Unter anderem betreffe dies die Geschäfte von eBay oder vergleichbaren Online-Angebote.

Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben teilte mit, dass immer mehr Kunden benutzte Artikel zurückschicken würden. In vielen Fällen können die Händler diese Artikel allerdings nicht mehr verkaufen. Letztlich würden die umgetauschten Produkte häufig auf dem Müll landen.


Die aktuelle Gesetzeslage gebe den Kunden ein Umtauschrecht von zwei Wochen. Sollten jedoch kleine Formfehler enthalten sein, so haben die Kunden in vielen Fällen sogar ein unbegrenztes Widerrufs- und Rückgaberecht, heißt es bei 'Futurezone'.

Als praktisches Beispiel führte der Hauptgeschäftsführer einen Fall im Zusammenhang mit der Auktionsplattform eBay und verkauften Winterreifen an. Angeblich komme es vor, dass Verbraucher diese für einen zehntägigen Urlaub nutzen und anschließend von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen.

Von der EU fordert der Funktionär nun eine Erweiterung des Ausnahmenkatalogs für die Rückgabemöglichkeiten.
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ja und? wenn du 10 Tage mit den Reifen fährst und sie dann zurückgibst - gebraucht - musst du eigentlich nen Ausgleich bezahlen, was die Reifen jetzt weniger Wert sind. Also nen Wertausgleich, was dem Verkäufer dadurch für ein Schaden entsteht.
 
@LoD14: Wer lesen kann...Die Reifen sind nun gebraucht und werden dementsprechend schlechter verkauft wie neuwertige Reifen. Das ist für den Händler auf jedenfall ein schlechtes Geschäft. Es sollte so sein, dass nur ungenutze Artikel wieder zurückgegeben werden können. Wenn ich mir die Reifen bei einem Händler gekauft hätte, dann hätte ich sie nach 10 Tagen Gebrauch schließlich auch nicht mehr zurückgeben können.
 
@The Sidewinder: Wer lesen kann ... Genau das ist der Ziel des Wertausgleichs: Wenn du eine Ware nicht in dem Zustand zurückgibts, in dem du sie bekommen hast, hast du einen Ausgleich für den Wertverlust zu zahlen.
 
@The Sidewinder: Mir ist mal eine nagelneue CPU heruntergefallen. Ich habe sie zurück geschickt und kostenlos eine neue bekommen. Allerdings muss ich zu meiner Verteidigung sagen, dass ohnehin schon 2 Pins verbogen waren und ich sie eh zurück geschickt hätte.
 
@t-master: Es ist aber ein Erheblicher unterschied ob man etwas zur Ansicht kauft oder ob man das Rückgaberecht als Kurzzeitmiete Missbraucht. leider tritt bei dem Rückgaberecht eine Typisch Deutsche Mentalität zu Tage: Wenn mir etwas Verboten wird, Rege ich mich auf, wenn etwas nicht explizit verboten ist nutze ich es gnadenlos zu meinem Vorteil aus.


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