Regierung beschließt Aufbau digitaler Bibliothek

Wirtschaft & Firmen Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die Errichtung der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) beschlossen. Deren Start ist für das Jahr 2011 vorgesehen, teilte die Regierung in Berlin mit.

"Das Projekt Deutsche Digitale Bibliothek ist ein Quantensprung in der Welt der digitalen Information. Durch sie werden in Zukunft Datenbanken von über 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland vernetzt und über ein einziges nationales Portal allen Bürgern zugänglich gemacht werden", erklärte Kultur- und Medienstaatsminister Bernd Neumann.


Die DDB führe das digital verfügbare Angebot bedeutender Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen aus ganz Deutschland zusammen und erschließe es multimedial. Vorgesehen ist, dass die DDB digitale Kopien von Büchern, Bildern, Archivalien, Skulpturen, Noten, Musik und Filmen aus Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen (Bibliotheken, Archiven, Museen, Mediatheken, Kulturdenkmalen, wissenschaftlichen Instituten etc.) umfasst.

Die DDB ist ein Gemeinschaftsvorhaben von Bund, Ländern und Kommunen. Mit den gemeinsamen Eckpunkten und dem daraus resultierenden Verwaltungs- und Finanzabkommen zwischen Bund und Ländern verständigen sich die Beteiligten auf gemeinsame Ziele und einen gemeinsamen Rahmen für die DDB, insbesondere hinsichtlich Organisation und Finanzierung.

Der Aufbau der zentralen Infrastruktur wird mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes finanziert, der Dauerbetrieb ab 2011 zur Hälfte von Bund und Ländern. Mit der DDB wird der deutsche Beitrag zur Europäischen Digitalen Bibliothek "Europeana" erbracht, damit werden Verpflichtungen gegenüber der EU entsprochen.

"Bei diesem Vorhaben geht es um den Zugang zu unserem, seit Jahrhunderten öffentlich gesammelten und bewahrten, meist auch mit staatlichen Geldern erst angekauften Kulturgut - und zwar dauerhaft und ohne rein kommerziellen Zweck. Dies gilt gerade auch angesichts des Vorgehens des Unternehmens Google, das seit einiger Zeit die digitalen Rechte für große Bibliotheksbestände zu einem einmaligen Betrag auf Dauer erwirbt. Die Deutsche Digitale Bibliothek ist in dieser Hinsicht eine angemessene Antwort auf Google", so Neumann weiter.

Der Staatsminister hob hervor, dass mit der DDB die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die digitale Verfügungsgewalt über das - teilweise über Jahrhunderte gewachsene - kulturelle Erbe in öffentlicher Verantwortung bleibt. Zudem werde damit sicher gestellt, dass das Kulturerbe und wissenschaftliche Informationen - mit Blick auf Katastrophen wie den Einsturz des Kölner Stadtarchivs oder den Brand der Anna Amalia-Bibliothek in Weimar - auch in digitaler Form für künftige Generationen gesichert werden.
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Das sowas nicht schon 30 Jahre früher gemacht wird -.-
 
Gute Idee, nur wird das einige Zeit dauern und wohl auch viel Geld verschlingen... Auch stellt sich die Frage wie das dann hinterher genaus aussieht...
 
Ach, - kommt doch eh nur zensiertes, und zurecht geschnittenes Zeugs rein. Es soll aus dem Dritten Reich noch Bücher geben, welche unter Verschluss liegen. und die nicht vor 2039 veröffentlicht werden sollen. Denn womöglich muss die Deutsche Geschichte wegen dem Inhalt dieser Bücher umgeschrieben werden. Und weshalb werden die Bücher erst nach 2039 veröffentlicht ? - Weil dann niemand mehr lebt, der die Zeit wirklich miterlebt hat, - und somit kann man den Inhalt der Bücher abermals manipulieren. Unsere deutsche Geschichte ist zwar traurig, aber noch viel schlimmer ist es, dass man sie zu vertuschen versucht.
 
@EL LOCO: ...in Rom gibt es da auch noch einiges an Geheimnissen....
 
@EL LOCO: Und wieder ein Kommentar, basierend auf Unwissenheit und Vorurteil aber frei von Sachkenntnis. Ist ja schon klar, hier in Deutschland wird alles zensiert und zurechtgeschnitten! Mannomann ! Noch besser : "...aus dem Dritten Reich noch Bücher geben, welche unter Verschluss liegen. und die nicht vor 2039 veröffentlicht werden sollen. Denn womöglich muss die Deutsche Geschichte wegen dem Inhalt dieser Bücher umgeschrieben werden..." Das tut ja schon richtig weh so ein Blödsinn. Und zwar gleich doppelt. "..Wegen des Inhalts oder Inhaltes..." wäre richtiges Deutsch! Desweiteren besagen Datenschutz und Archivschutz auf der Grundlage entsprechender Gesetze: Soweit Daten über Personen zeitlich nicht zugeordnet werden können, ist (nach Gesetz) eine Veröffentlichung nach 100 Jahren des Verfassens der Unterlagen und / oder Geburt der Personen bzw. -wenn bekannt- 30 Jahre nach Tod der in den Unterlagen betroffenen / erwähnten Personen erlaubt. Und das zählt für alle Arten von Unterlagen. So einfach ist das. Nix mit geheimer Kommandosache zur Verdummung des Deutschen Volkes! Mannomann. Was hier so kundgetan wird, ist oft schon echt schmerzhaft.


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