Abmahnung: Augsburg will 1.890€ für Mail-Anfrage
Nachdem er die Domain registriert hatte, fragte er per E-Mail bei der Stadt nach, ob er die Erlaubnis hat, ein Blog zu betreiben. Die Antwort kam prompt per Post - eine Abmahnung samt Kostennote über 1.890 Euro Anwaltsgebühren. Laut einem Bericht der 'Augsburger Allgemeinen' sah die Stadt ihre Namensrechte verletzt.
Laut dem Jurist Joachim Pfeilsticker vom Oberbürgermeister-Referat hat man in dieser Angelegenheit vollkommen korrekt gehandelt. "Er hat uns mit seiner E-Mail Anfang Oktober nicht um Erlaubnis gefragt, sondern uns in Kenntnis gesetzt, als er die Rechtsverletzung bereits begangen hatte."
Der Vertreter der Stadt hält es für angemessen, einen Anwalt zu beauftragen, statt einfach per Post oder E-Mail zu antworten, da es sich "um sehr spezielle Rechtsfragen" handelt. Die Anwaltsgebühren über 1.890 Euro hält er für "recht und billig". "Wir halten den angesetzten Streitwert von 50.000 Euro für sehr moderat", so Pfeilsticker.
Update:
Inzwischen hat sich Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl zu diesem Fall geäußert. "Rein rechtlich war der Ablauf korrekt. Es lag ein Verstoß gegen Namensrechte vor und wir als Stadt müssen die Rechte an unserem Namen wahren", sagte Gribl. Allerdings ist er mit der Vorgehensweise nicht einverstanden. "Das ist eine Frage des Umgangs einer Stadt mit ihren Bürgern." Aus diesem Grund muss Fleischmann die Anwaltskosten nicht bezahlen. "Ich hätte mir da ein sensibleres Vorgehen gewünscht", sagte der Oberbürgermeister.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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