Abmahnung: Augsburg will 1.890€ für Mail-Anfrage

Internet & Webdienste Der Web-Designer Michael Fleischmann erhielt eine Abmahnung von der Stadt Augsburg, weil er unter der Domain Augsburgr.de einen Blog über Technik, das Web und seine Heimatstadt starten wollte.

Nachdem er die Domain registriert hatte, fragte er per E-Mail bei der Stadt nach, ob er die Erlaubnis hat, ein Blog zu betreiben. Die Antwort kam prompt per Post - eine Abmahnung samt Kostennote über 1.890 Euro Anwaltsgebühren. Laut einem Bericht der 'Augsburger Allgemeinen' sah die Stadt ihre Namensrechte verletzt.


Laut dem Jurist Joachim Pfeilsticker vom Oberbürgermeister-Referat hat man in dieser Angelegenheit vollkommen korrekt gehandelt. "Er hat uns mit seiner E-Mail Anfang Oktober nicht um Erlaubnis gefragt, sondern uns in Kenntnis gesetzt, als er die Rechtsverletzung bereits begangen hatte."

Der Vertreter der Stadt hält es für angemessen, einen Anwalt zu beauftragen, statt einfach per Post oder E-Mail zu antworten, da es sich "um sehr spezielle Rechtsfragen" handelt. Die Anwaltsgebühren über 1.890 Euro hält er für "recht und billig". "Wir halten den angesetzten Streitwert von 50.000 Euro für sehr moderat", so Pfeilsticker.

Update:

Inzwischen hat sich Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl zu diesem Fall geäußert. "Rein rechtlich war der Ablauf korrekt. Es lag ein Verstoß gegen Namensrechte vor und wir als Stadt müssen die Rechte an unserem Namen wahren", sagte Gribl. Allerdings ist er mit der Vorgehensweise nicht einverstanden. "Das ist eine Frage des Umgangs einer Stadt mit ihren Bürgern." Aus diesem Grund muss Fleischmann die Anwaltskosten nicht bezahlen. "Ich hätte mir da ein sensibleres Vorgehen gewünscht", sagte der Oberbürgermeister.
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Herzlich Willkommen im Land, in dem Leute bestraft werden, die versuchen ehrlich zu handeln! -,- Gute Nacht Deutschland
 
@Dependent: hm, wäre ehrlich handeln nicht eher nach der Methode: erst fragen, dann machen?
 
[re:2] StiXX am 25.11.09 12:19 Uhr
(+34
@Dependent: Durch das bloße Registrieren war bis dato noch kein Schaden entstanden. Eine Mail im Stil von: "Nein, leider können wir der Domain nicht zustimmen. Bitte löschen sie die Domain umgehend." hätte sicher den gleichen Effekt gehabt. Sie haben doch durch seine Anfrage gesehen, dass er willig war korrekt zu handeln.
 
@StiXX: Das wäre sinnig und wenig Aufwand von der Stadt gewesen.
 
@StiXX: Wo ist den überhaupt ein Schaden entstanden bzw. wo wäre ein schaden entstanden wenn er sich nicht gemeldet hätte?


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