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Dienstag, 24. November 2009   

Neues EU-Telekom-Paket ist beschlossene Sache

Recht, Politik & EUDer IT-Branchenverband BITKOM hat den neuen europäischen Rechtsrahmen für die Telekommunikation begrüßt. Auch das EU-Parlaments hat diesem bei seiner heutigen Sitzung zugestimmt.

"Das sogenannte Telekom-Paket schafft Rechts- und Planungssicherheit für die nächsten zehn Jahre", sagte BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer. Das gilt etwa für den Ausbau von Breitband-Netzen der nächsten Generation. "Wer in Highspeed-Internet investiert, profitiert vom Telekom-Paket", sagte Scheer.

Nationale Regulierungsbehörden müssen bei ihren Entscheidungen künftig die Investitionsrisiken der Anbieter angemessen anerkennen und Kooperationen zwischen Wettbewerbern zulassen. "Die Breitband-Investitionen sind kaum von einzelnen Unternehmen zu stemmen. Kooperationen dürfen nicht grundsätzlich durch kartellrechtliche Bedenken unterbunden werden", so Scheer.

Mit dem Telekom-Paket wird auch eine flexiblere Frequenzvergabe für mobile Breitband-Netze eingeführt. "Durch die Umstellung auf digitales Fernsehen werden wertvolle Frequenzen frei, die zur drahtlosen Internet-Versorgung genutzt werden können. Das ist im Telekom-Paket fest verankert", erklärte Scheer.

Das Paket gibt weitere Rahmenbedingungen für die europäische Telekommunikations-Branche vor. Neben der Marktregulierung und der Frequenzpolitik sind Bestimmungen zu Verbraucherrechten enthalten. So sollen Telefonkunden künftig binnen eines Tages ihren Festnetz- oder Handy-Anschluss wechseln und dabei ihre Nummer behalten können.

Positiv wertet BITKOM die Einrichtung eines Gremiums, in dem sich die nationalen Regulierungsbehörden abstimmen. "Die Schaffung eines bürokratischen Super-Regulierers ist damit vom Tisch", sagte Scheer. Die neue Institution heißt "Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation" (GEREK).

Stark umstritten war bis zuletzt, ob und wie Internet-Nutzern bei Rechtsverstößen der Anschluss gekappt werden darf - etwa im Fall von Urhebrrechtsverletzungen. EU-Parlament und Mitgliedsstaaten haben sich vor der heutigen Abstimmung geeinigt, dass es dafür hohe Hürden geben soll. Voraussetzung sei ein "faires und unabhängiges Rechtsverfahren".

Die EU-Länder gehen mit dem heiklen Thema unterschiedlich um. So hat Frankreich den Weg für eine komplette Sperrung des Internet-Anschlusses freigemacht, während es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage gibt. "Die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ist ein hohes Gut, das nicht vorschnell in Frage gestellt werden darf", betonte BITKOM-Präsident Scheer. Es sei rechtlich problematisch, parallel dazu eine Art Strafsystem auf dem Rücken der Provider zu schaffen.

Nach der Verabschiedung des Reformpakets hat der Bundestag 18 Monate Zeit, um die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.
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Autor Autor: Christian Kahle RSS Feed RSS & ATOM Feeds
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 [o1]  von KainPlan am 24.11.09 um 15:52 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten Reply!
"...dass es dafür hohe Hürden geben soll..." klingt ja erstmal nicht schlecht aber mir graußt es trozdem davor, da wie eindeutig bewiesen IP's nicht 100%ig Eindeutig sind / sein können...

 
[re:1]  von TobiTobsen am 24.11.09 um 16:46 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten
@KainPlan: Zurzeit nicht. ABer denken wir in 5-10 Jahren Ipv6 ermöglicht es jedem seine feste IP zuzuweisen. Das wird denke ich auch auf lange Sicht auch geschehen. Vor- und Nachteile mal aussen vor.

 
[re:2]  von Link am 24.11.09 um 18:06 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten
@KainPlan: viel interressanter ist die Formulierung "faires und unabhängiges Rechtsverfahren". Wir haben ja alle im Fall von TPB gesehen, von welch unabhängigen Richtern bei Urheberrechtsverletzungen die Urteile gefällt werden...

 
[re:3]  von XP SP4 am 24.11.09 um 20:56 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten
@TobiTobsen: ja ja, so oder so kann über die IP beim Provider nur der Anschluss nachgefragt werden, also wird ipv6 überhaupt keinen einfluss darauf haben!!!

 
[re:4]  von KainPlan am 25.11.09 um 08:43 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten
@TobiTobsen: Hm, was hat die feste zuweisung einer IP damit zu tun? Trozdem ist es dann immernoch möglich Heimnetzwerke zu kompromitieren. davon abgesehen wird es niemals eine feste IP geben oder was meinst du warum die Provider z.Z. diese rotieren?

 [o2]  von zedIam am 24.11.09 um 15:52 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten Reply!
Bürokratie wird die Menschheit irgendwann zu grunde richten... sind wir schon da?^^

 
[re:1]  von ephemunch am 24.11.09 um 16:17 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten
@zedIam: Kennst du den Film Brazil ?

 [o3]  von Muthafunka am 24.11.09 um 17:50 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten Reply!
Was bitte hat Telekom mit Telekommunikation zu tun... :) Das gerät doch wieder in den falschen Hals.........


 [o4]  von ReBaStard am 24.11.09 um 19:01 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten Reply!
So positiv die Nachricht auch klingt, fakt is eins: damit werden Internetanschlussverbote für Personen möglich. Totaler Blödsinn, so lange wie nicht auch ein "Fernsehverbot" oder "Handy wegnehmen" oder "Lieblingsspielzeug wegnehmen":) für bestimmte Personen eingeführt wird, denn unterm Strich ist das genau das gleiche. Wer richtig Scheiße baut, soll in den Knast, wer weniger Scheiße baut (und erwischt wird), Geldstrafe, fertig. Im Endeffekt gehts doch eh nur um Urheberrechtsverletzer, "richtige" Internetkriminelle wie Spammer oder Phisher u.a. soll doch diese Möglichkeit eh nicht treffen. Typisch EU, haben sich von den Lobbyisten wieder einlullen lassen. Möchte mir lieber nicht vorstellen, was die EU in Zukunft kraft des Lissabonvertrages noch alles zu Ungunsten von GG und anderen deutschen Gesetzen umkrempelt...
Bearbeitet von ReBaStard am 24.11.09 um 19:08 Uhr.

 
[re:1]  von bash am 24.11.09 um 19:17 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten
@ReBaStard: Die waren auch schon vorher möglich. Neu ist nur das sich nun auch auf EU Ebene damit befasst wurde und halt in der neuen Richtlinie gewisse Voraussetzungen vorgeschrieben wurden. Das ist in soweit eine Verbesserung als damit Gesetzesideen wie sie den Franzosen oder Briten vorgeschwebt sind nicht mehr ganz so "krass" umsetzen lassen. Aber an den grundsätzlichen Möglichkeit solche Sperren einzuführen ändert sich nichts. Diese Möglichkeit hatte jedes Land auch schon vorher und diese Möglichkeit hat auch jetzt noch jedes Land. Denn grundsätzlich liegt die Kompetenz etwas zu tun oder zu lassen bei den einzelnen Ländern und nicht bei der EU. Nur wenn etwas explizit auf EU Ebene geregelt wird sind die Länder verpflichtet diese zu übernehmen. Wird gerne mal für vorhaben missbraucht die so nicht durch die 27 nationalen Parlamente kommen. Beispiel Vorratsdatenspeicherung. Hintenrum durch den Ministerrat (= Vertreter der 27 Länder bei der EU) einstimmig (d.h. keine Nein-Stimme) abgesegnet und dann den Bürgern mit der Erklärung gerechtfertigt: "Kommt von der EU, das müssen wir umsetzen".
Bearbeitet von bash am 24.11.09 um 19:18 Uhr

 
[re:2]  von ReBaStard am 24.11.09 um 19:49 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten
@bash: Den Paragraf zeig mir mal (kein AGB-Punkt aka "Bei Missbrauch -> Kündigung!") , in dem steht, dass eine Sperrung des Internetanschlusses eine Rechtsmaßnahme ist, zu der verurteilt/ die richterlich beschlossen werden kann!

 
[re:3]  von bash am 24.11.09 um 22:57 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten
@ReBaStard: Den Paragrafen gibt es nicht. Dies ist meistens so wenn etwas nicht gesetzlich beschlossen ist. Wie ich oben geschrieben habe, besteht die _Möglichkeit_ so etwas umzusetzen. Das heisst wenn man möchte dann kann man so etwas einführen. Wenn dies geschieht dann kann ich dir auch den entsprechenden Paragrafen zeigen. Du hast in deinem ersten Beitrag ganz klar geschrieben "damit werden Internetanschlussverbote für Personen möglich". Das ist klar falsch, denn die Möglichkeit gab es bereits vorher. Nirgendwo habe im davon gesprochen das sowas bereits (in Deutschland) umgesetzt ist. Und wir können auch nur hoffen das das auch so bleibt.
Bearbeitet von bash am 24.11.09 um 22:57 Uhr

 
[re:4]  von ReBaStard am 25.11.09 um 08:38 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten
@bash: Ich hab aber ein Problem damit, zu glauben, dass etwas deiner Worte nach bisher schon möglich gewesen sein soll, was gesetzlich bis Datum nicht geregelt ist! So in dem Sinne "Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft, um sie in Verkehr zu bringen, wird mit Zuchthaus nicht unter x Jahren bestraft" In Deutschland, wo ALLES gesetzlich geregelt ist, und bei einem Problem, was nicht geregelt ist, alle schulterzuckend mit "???" überm Kopf dasitzen und nichts passiert, soll das Entziehen eines Zugangs zu Internationalen Rechnernetzen, welcher ausnahmslos durch einen Vertrag mit einem privaten Unternehmen zustandekommt, ohne Rechtsgrundlage möglich sein? Sorry, wie gesagt, um mir sowas glaubhaft zu machen, brauchts Beweise! Selbst ein Urteil, was man als "ständige Rechtssprechung" deuten könnte, würde mir reichen!
Bearbeitet von ReBaStard am 25.11.09 um 08:44 Uhr

 
[re:5]  von bash am 25.11.09 um 13:24 Uhr Diesen Kommentar positiv bewertenDiesen Kommentar negativ bewerten
@ReBaStard: Wofür brauche ich Beweise? Wir sprechen hier von Möglichkeiten. Möglichkeiten sind nicht geregelt. Deshalb ist es ja eine Möglichkeit. Eine andere Möglichkeit ist z.B. eine PKW-Maut einzuführen. Die gibt es momentan aber nicht. Und was es nicht gibt ist auch nirgendwo gesetzlich festgeschrieben. So einfach ist es. Jetzt kannst du mir das glauben oder nicht.

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