Bing: Cashback-Rabatt kann den Nutzer Geld kosten

Handel & E-Commerce Microsoft bietet in der Produktsuche von Bing auch die Rabatt-Funktion Cashback an. Anwender sollten allerdings trotzdem vergleichen, ob sie mit dieser beim Einkauf nicht letztlich teurer kommen.

Wie ein US-Blogger, der die Preise bei verschiedenen Produkten verglich, berichtete, bezahlt man bei manchen Händlern letztlich sogar mehr. Diese locken Kunden lediglich mit dem Bing-Rabatt an und verlangen letztlich mehr als von Anwendern, die direkt auf ihre Seite kommen.


Der Blogger demonstrierte dies am Beispiel einer Kamera, die beim Händler Butterfly Photo angeboten wird. In der Bing-Suche wird diese mit einem Preis von 758 Dollar ausgewiesen. Der Händler bietet 2 Prozent Cashback-Rabatt, womit nur noch 742,84 Dollar zu zahlen wären. Der Nutzer nimmt also an, dass er beim Kauf 15,16 Dollar spart.

Öffnet man allerdings einen anderen Browser oder löscht alle Cookies und geht direkt auf die Seite von Butterfly Photo, wird die gleiche Kamera allerdings zu einem Preis von 699 Dollar offeriert. Offenbar wurde hier also Usern, die die Seite mit einem Bing Cashback-Cookie besuchen, ein höherer Preis berechnet.

Auch bei anderen Angeboten habe man Preisunterschiede feststellen können. Da das entsprechende Cookie in der Regel eine Lebensdauer von einigen Monaten aufweist, kann es passieren, dass man später auch bei direkten Besuchen höhere Preise zahlen muss.

In einer Stellungnahme Microsofts zu dem Problem hieß es, dass es sich nicht um eine gezielte Manipulation, sondern lediglich um einen Fehler bei der Datenübermittlung handelte. Mit eigenen Tools überprüfe man die Angebote in der Bing-Produktsuche stets mit jenen auf der Webseite des Händlers, so dass in der Regel keine Differenzen auftreten sollten. Ein Vergleich lohnt sich aber offenbar allemal.
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"Fehler bei der Datenübermittlung [...]" Kann ja mal passieren, gell?
 
@bgmnt: ja nee, is klar...
 
Ein Fehler der sich Gewinn bringend auswirkt... wie ärgerlich. Wie heißt es doch so schön... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich würde schätzen das ist ein Fall für den Verbraucherschutz, auch wenn es sich um einen Fehler aufgrund von menschlichen Versagens handelt.
 
Blub blub blub Altbekanntes Problem. Händlerpreis bei Ebay z.B. 28,90 Ecu. Preis im Onlineshop des gleichen Händlers 25 Ecu. Hier wird die Ebayprovision auch draufgerechnet. Das ganze auch noch Cookiegesteuert zu machen ist nur der nächste logische Schritt. Hier holt sich der Händler die Auflistung bei Bing, über einen höheren "Bing-"Preis zurück. Anderes Bsp.ist: Ladenpreis || Onlineshoppreis. Sowas nennt man freie Preisgestaltung. Hier technisch ein wenig höherwertiger.
 
@Gorxx: Ecü? Diese Pseudowährung gibts schon seit 10 Jahren nicht mehr! :)


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