Google Books: Richter billigt Vorschlag von Google

Recht, Politik & EU Der New Yorker Richter Denny Chin hat dem vorgelegten Einigungsvorschlag zwischen dem Internetkonzern Google und den US-amerikanischen Autoren- und Verlags-Verbänden zugestimmt.

Somit haben interessierte Parteien, dazu dürfte unter anderem das US-amerikanische Justizministerium gehören, bis Anfang Februar Zeit, um zu diesem Vorschlag Stellung zu beziehen. Bis 4. Februar müssen die Vorschläge und Anmerkungen eingehen, heißt es in einem Artikel von 'PCWorld'.


Einen Anhörungstermin zu diesem Vergleich hat man auf den 18. Februar 2010 festgelegt.

In Kooperation mit dem US-amerikanischen Verleger- und Autorenverband hat Google im November dieses Jahres einen Kompromiss vorgelegt. Damals zog man in Erwägung, dass der Streit um die geplante Online-Bibliothek von Google schon bald zu einem Ende kommen könnte.

Festgehalten wurde in diesem Vergleich unter anderem, welche Inhalte der Internetkonzern in das Internet stellen darf. Diesbezüglich hat Google festgelegt, nur die in Australien, Kanada, Großbritannien und den Vereinigten Staaten verlegten Bücher zugänglich zu machen.
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Der Nachteil an G-Books ist, dass Google der Eigentümer der Werken wird/werden kann und ales damit anstellen kann auf langer Hinsicht, also auch der Öffentlichkeit enthalten. Das Ziel ist es zwar allen den Büchern zur Verfügung zu stellen, aber wer wird garantieren, dass Google das auch macht? Denn es gibt auch kritische Bücher gegen solhe Systeme, wirde Google diese sich zwar aneignen aber nicht freigeben?
 
@DARK-THREAT: Wie kommst du darauf dass Google der 'Eigentümer' wird?
 
@DARK-THREAT: Fremdes Eigentum wird sich angeeignet: http://www.golem.de/0905/67122.html Aber neues unveröffentliches kann und kauft Google schon, kam erst auf neues (3sat).
 
@DARK-THREAT: Nach deutschem Recht ist und bleibt der Urheber immer Urheber eines Werkes und kann darüber bestimmen, wie es ihm als Urheber zusteht. Google kann zwar Nutzungsrechte und ähnliches erlangen, jedoch kann letztendlich immer der Urheber entscheiden, was damit geschieht (der Status des Urhebers kann nicht abgegeben, weitergegeben oder sonstwie aufgegeben werden, nach deutschem Recht!). Ansonsten ist es so, wenn ich ein Buch kaufe, bin ich auch Eigentümer eines solchen Werkes. :-) Dem Urheberrecht nach muss Google das Werk so veröffentlichen, wie es der Urheber oder sonstige Vertreter (nach Tod oder wer sonst die Lizenzregelung händelt) vorgeben, ansonsten wäre Google wegen Urheberrechtsverletzung dran. Google hat also nicht soviel Macht, wie Du es uns weiß machen möchtest.
 
Kleine aber feine Richtigstellung : Der Justiziar der Unionsfraktion, Günter Krings, sagt bzw. meint, es ist eine "Enteignung". Das heißt aber nicht, daß es (formal) juristisch auch eine "Enteignung" ist. Google erwirbt nur Veröffentlichungsrechte nicht aber Eigentumsrechte. Das ist ein kleiner aber nocheinmal feiner Unterschied. Trotzdem hast Du natürlich insofern Recht, daß Google damit Autoren und Verlagen wirtschaftlich das Wasser abgraben kann. Aber bitte auch (noch!) beachten, diese Vereinbarung ist so nicht gültig für Deutschland / Europa.


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