
Dies würde im Grunde bedeuten, dass ein Staatssekretär - der lediglich von der Regierung eingesetzt und nicht etwa vom Volk gewählt wurde - seine eigenen Gesetze erlassen darf. Ohne Rücksprache mit dem Parlament könnte er so beispielsweise Haftstrafen für die Filesharing-Nutzung oder eine Three-Strikes-Regelung zur Abschaltung von Internetanschlüssen bei Urheberrechtsverletzungen einführen.
Er könnte der Medienindustrie auch das Recht zugestehen, unabhängig von den Strafverfolgungsbehörden eigene Ermittlungen durchzuführen - inklusive den entsprechenden Rechten zur Gewinnung von Informationen über die Identität von Nutzern gegenüber den Providern.
Mandelson will ferner verschärft gegen File-Hoster wie YouSendIt vorgehen. Dort soll es zukünftig nicht mehr möglich sein einen Upload als privat zu kennzeichnen und so vor den Augen von Dritten - wie beispielsweise Ermittlern im Urheberrechtsbereich - zu verbergen.
Kann sich Mandelson mit seinen Plänen durchsetzen, entsteht in Großbritannien faktisch ein Amt, dass sich bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen über einen größeren Teil der aktuell bestehenden Gesetze hinwegsetzen kann.
2009-11-20T15:32:45+01:00Christian Kahle
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen