UK: Anti-Piraterie-Ermächtigungsgesetz geplant

Recht, Politik & EU Der britische Staatssekretär Peter Mandelson will über ein aktuell im Parlament diskutiertes Gesetz für sein Amt Kompetenzen der besonderen Art einführen: Eine Gesetzgebungs-Befugnis im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen.

Eine entsprechende Ergänzung zum "Digital Economy Bill" will Mandelson bald in die Debatte einbringen. Diese soll es ihm oder seinem Nachfolge im Amt ermöglichen, Regelungen im Rahmen der so genannten "Secondary Legislation" zu erlassen, berichtet das Blog 'BoingBoing' unter Berufung auf eine regierungsnahe Quelle.


Dies würde im Grunde bedeuten, dass ein Staatssekretär - der lediglich von der Regierung eingesetzt und nicht etwa vom Volk gewählt wurde - seine eigenen Gesetze erlassen darf. Ohne Rücksprache mit dem Parlament könnte er so beispielsweise Haftstrafen für die Filesharing-Nutzung oder eine Three-Strikes-Regelung zur Abschaltung von Internetanschlüssen bei Urheberrechtsverletzungen einführen.

Er könnte der Medienindustrie auch das Recht zugestehen, unabhängig von den Strafverfolgungsbehörden eigene Ermittlungen durchzuführen - inklusive den entsprechenden Rechten zur Gewinnung von Informationen über die Identität von Nutzern gegenüber den Providern.

Mandelson will ferner verschärft gegen File-Hoster wie YouSendIt vorgehen. Dort soll es zukünftig nicht mehr möglich sein einen Upload als privat zu kennzeichnen und so vor den Augen von Dritten - wie beispielsweise Ermittlern im Urheberrechtsbereich - zu verbergen.

Kann sich Mandelson mit seinen Plänen durchsetzen, entsteht in Großbritannien faktisch ein Amt, dass sich bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen über einen größeren Teil der aktuell bestehenden Gesetze hinwegsetzen kann.
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Verstehe ich das richtig, ein Mensch der alleine über Gesetze entscheiden darf? Hört sich sehr nach "abuse" an. Diesmal schauen sich die Deutschen nicht etwas von den englischen Politikern ab, sondern die Engländer von den (ehemaligen) Deutschen...
 
@darkalucard: Kinder, kommt mal auf den Teppich zurück... auch bei uns gibt es von der Regierung auf gesetzlicher Ermächtigung zu erlassende Rechtsverordnungen (im Gegensatz zu vom Parlament zu verabschiedenen Gesetzen). Der grobe Rahmen wird in Gesetzen geregelt, Ausführungsvorschriften / Detaillierung in RVO, und genau so eine rechtstaatliche Ermächtigung ist gefordert worden.
 
@rallef: tja...mit ermächtigungsgesetzen kennen wir deutschen uns eben gut aus...oder???
 
the queen will be not very amused:-)
 
@marekxp: shave the Queen :D


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