Telekom muss Verteiler für Konkurrenten öffnen

Recht, Politik & EU Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der Deutschen Telekom abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung von Schaltverteilern gewandt hatte. "Wir haben jetzt hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die so genannte weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Er hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt. Gleichzeitig appellierte er an das Unternehmen, auf diese Weise gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder nur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben.

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März diesen Jahres eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der Telekom eine einfachere Erschließung und Versorgung "weißer Flecken" mit schnellen Internetanschlüssen ermöglichen sollte. Danach muss die Telekom ihren Konkurrenten den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die so genannte "letzte Meile", auch an einem Schaltverteiler gewähren.

Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten.
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