Indymedia wehrte Herausgabe von Nutzerdaten ab
Zusätzlich wurden die zugehörigen Nutzerdaten und verschiedene andere Informationen über User eingefordert, die am 25. Juni 2008 auf die Seite kamen. Nachdem das Schreiben der Behörden eingegangen war, wandten sie sich an die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF).
Deren Anwälte wiesen das Ansinnen direkt zurück. Es verstoße eindeutig gegen die Verfassung, so ihre Begründung. Dieser Auffassung schloss sich auch das Gericht an.
Die EFF-Anwälte lehnten auch die Forderung der US-Behörden ab, das Schreiben geheim zu halten. Den Betreibern der Seite wurde gedroht, dass eine Veröffentlichung weitere Ermittlungen nach sich ziehen würde. Dies sei jedoch durch das Gesetz nicht abgedeckt, hieß es seitens der EFF.
Es ist in den USA gängige Praxis, Verschwiegenheit über Ermittlungen zu fordern. Allerdings handelt es sich hierbei in der Regel um eine Bitte seitens der jeweiligen Behörden, die befürchten, dass eine Veröffentlichung von Informationen durch Zeugen die Ermittlungen gefährden könnte. Eine entsprechende Verpflichtung gebe es nur in klar bestimmten Ausnahmefällen, hieß es.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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