VZ-Netzwerke: Betreiber geraten in Erklärungsnot

Wirtschaft & Firmen Nach dem Selbstmord des schülerVZ-Hackers Matthias L., geraten die Betreiber der VZ-Netzwerke und die Justiz in Erklärungsnot. Der 20-Jährige hatte mit einem selbst entwickelten Programm etwa 2,7 Millionen Daten von VZ-Nutzern ausgelesen.

Dazu hatte sich der im Internet unter dem Pseudonym 'Exit' bekannte Matthias L. öffentlich bekannt und auf YouTube ein Video veröffentlicht. Darin ist zu sehen, wie das Sammeln der Daten ermöglicht wurde.


Nachdem die Sicherheitslücke auf dem Portal schülerVZ bekannte wurde, setzte sich der Technikchef der VZ-Gruppe über das Internet in Verbindung mit Matthias L. Hierbei sei das Thema Geld mehrfach angesprochen worden, heiß es in einem Artikel von 'Spiegel Online'.

In der vergangenen Woche bestritt das Unternehmen, dass es zuerst die VZ-Seite gewesen sei, die Geld in Aussicht stellte. Zu Einzelheiten wollte der VZ-Geschäftsführer Markus Berger-de León keine Stellung beziehen.

Anschließend sei es zu einer Verhandlung in Berlin gekommen. Gegenüber der Polizei sagte der VZ-Technikchef aus, dass man Matthias L. 80.000 Euro angeboten habe. Da er für eine weitere Kooperation sofort 20.000 Euro verlangte, habe man die Polizei verständigt.

Der Verteidiger von Matthias L., Ulrich Dost, hält es für sehr unwahrscheinlich, dass sein Mandant wegen versuchter Erpressung verurteilt worden wäre. Überdies gilt es als fragwürdig, wieso man Matthias L. in einer Einzelzelle untergebracht habe. Schließlich war aktenkundig klar, dass er an einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung" litt.
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Tja... Man kann da lange rätseln. Davon steht er auch nicht wieder auf.
 
@darkdongle: Da könnte man doch glatt die Ermittlungen bei Verbrechen auch einstellen...
 
@mibtng: Ja, wobei es hier einen klaren Selbstmord gab.
 
@darkdongle: Klarer Selbstmord ja. Aber dennoch kann man Leute auch in den Selbstmord treiben - klar, das unterstelle ich hier jetzt mal nicht.
 
@darkdongle: Selbstmord ja, ABER für alle Personen die sich in Polizei Gewahrsam oder in Haft befinden, sind die Beamten für verantwortlich. Diese haben dafür zu Sorgen, dass den Inhaftierten nichts passiert. Dies gilt auch Menschen davon abzuhalten, sich selber das Leben zu nehmen. Und wenn sie das versäumt haben, dann ist jemand seiner Aufsichts- und Sorgepflicht nicht nachgekommen. Zumal sich Polizei und Co über Gesundheitszustand (körperlich und gesitig) des Inhaftierten erkundigen müssen! In Deutschland ist es nun mal nicht wie in anderen Ländern, einfach ins Loch werfen und fertig... hier zu Lande müssen auch (wenn auch eingeschränkt) die Grundrechte von Inhaftierten ebenso geschützt werden, vor allem das Leben und wenn es sein muss, muss man das selben desjenigen auch vor ihm selber schützen (sich selber umbringen darf man hier nun mal nicht)


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