Vorratsdatenspeicherung: Streit um Gratis-Dienste
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den neuen Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) aufgefordert, nichtkommerzielle Internet-Hotspots und E-Mail-Dienste von der Pflicht zur Verbindungsdatenspeicherung auszunehmen.
Hintergrund ist ein Meinungsstreit zwischen EU-Kommission und Bundesnetzagentur über die Reichweite der Pflicht zur Sammlung von Verbindungsdaten. Am 16. Oktober 2009 teilte EU-Kommissarin Viviane Reding auf Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Alvaro mit, zur Vorratsdatenspeicherung seien nur Anbieter verpflichtet, deren Angebot eine "Verbindung zu einer Tätigkeit wirtschaftlicher oder kommerzieller Art" aufweise.
Dagegen sieht die Bundesnetzagentur auch nicht-kommerzielle Dienste in der Pflicht, Verbindungsdaten zu protokollieren. Tun sie dies nicht, drohen hohe Bußgelder. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert den neuen Wirtschaftsminister nun zu einer Revision dieses Kurses auf. In dem Schreiben an Brüderle warnt der Arbeitskreis, die derzeitige Praxis der Bundesnetzagentur bedrohe "die Existenz nicht-kommerzieller Dienste und damit eine wichtige Infrastruktur zur Kommunikation im Internet".
Ehrenamtliche Betreiber kostenloser E-Mail-Dienste, offener Internetzugänge und Anonymisierungsdienste ("TOR-Server") seien "finanziell, personell und organisatorisch schlichtweg nicht in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen an Telekommunikationsdienste zu erfüllen". Brüderle habe sich in der Vergangenheit stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und solle sich nun dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur von nichtkommerziellen Diensten keine Vorratsdatenspeicherung mehr verlange.
"Politiker der Großen-Koalitions-Regierung haben zur Verteidigung der Vorratsdatenspeicherung immer wieder vorgebracht, dass ihnen aufgrund der notwendigen Umsetzung der EU-Richtlinie die Hände gebunden seien", sagt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Nun erwarte ich von den jetzt in Verantwortung stehenden Politikern auch, dass derart deutliche Worte der EU-Kommissarin zur Auslegung der Richtlinie strikt in deutsches Recht überführt und umgesetzt werden. Dazu benötigt die Bundesnetzagentur klare Anweisungen aus der Regierungsebene."
"Die alte Bundesregierung hatte ja stets behauptet, nur eine Minimalumsetzung der EU-Richtlinie vorgenommen zu haben," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. "Den offensichtlichen Widerspruch dieser Worte zur tatsächlichen Lage kann die neue Regierung nun als ersten Schritt aufheben." Die eigentliche Forderung, die Vorratsdatenspeicherung komplett zu kippen, bleibe natürlich bestehen.
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