Wettbewerb: Swisscom muss hohe Geldstrafe zahlen
Die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) hat das Telekommunikationsunternehmen Swisscom wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Rund 145 Millionen Euro müsse der Konzern wegen Verstößen gegen das Kartellgesetz zahlen, teilte die WEKO heute mit. Das Vergehen: Die Swisscom habe mit ihrer Preispolitik im Markt für Internetzugänge ihre Konkurrenten bis Ende 2007 gezielt behindert.
Die Swisscom ist einerseits mit ihrer Marke Bluewin als ADSL-Anbieter tätig und vermietet andererseits als marktbeherrschende Infrastrukturbetreiber Anschlussleitungen an Wettbewerber. Unternehmen wie Sunrise, VTX oder Green benötigen von Swisscom diese Vorleistung, damit sie ihren Endkunden ebenfalls Breitbandinternet via ADSL anbieten können.
Der Netzbetreiber habe im Vergleich zu den Endkundenpreisen bis Ende 2007 hohe Preise für dieses Vorleistungsangebot verlangt. Dadurch konnten die Wettbewerber ihr ADSL-Geschäft nicht profitabel betreiben. Swisscom hat in diesem Bereich via Bluewin zwar ebenfalls Verluste gemacht, diese wurden jedoch durch die Gewinne der notwendigen Vorleistung überkompensiert, hieß es.
Diese Preispolitik beurteilte die WEKO als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die hohen Vorleistungspreise haben zudem auch zum hohen Preisniveau in der Schweiz beigetragen, hieß es. Erst ab dem 1. Januar 2008 habe Swisscom ihre Vorleistungspreise gesenkt. Die Situation hat sich dadurch für die anderen ADSL-Anbieter verbessert.
Die Höhe der Sanktion ergibt sich aus der Art und Schwere des Verstoßes, so die WEKO. Der Umstand, dass das beanstandete Verhalten von Swisscom in der Anfangs- und der Wachstumsphase dieses Marktes Jahre andauerte, wirkte sich in der Sanktionsbemessung erschwerend aus, hieß es. Swisscom will die Entscheidung allerdings nicht anerkennen und kündigte bereits einen Widerspruch an.
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