Zentrale Datenbank für Nutzerdaten im Gespräch
Die Bundesnetzagentur hat Vertreter der Branche eingeladen, den Vorschlag zu diskutieren. Eine entsprechende Einladung vom 28. September wurde heute auf der Plattform 'WikiLeaks' veröffentlicht. Das Treffen soll morgen in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur in Mainz stattfinden.
Die Datenbank soll die Abfrage von Daten durch die Sicherheitsbehörden erleichtern. Angesichts dessen, dass in ihr Informationen über sämtliche Festnetz-, Handy- und Internet-Kunden gespeichert würden, stellt sie allerdings auch ein massives Problem in Sachen Datenschutz dar.
Wie aus dem Schreiben hervorgeht, stammt der Vorschlag zur Einrichtung eines solchen Pools aus den Reihen der Telekommunikationsbranche selbst. Diese müssen nach §112 Telekommunikationsgesetz jederzeit eine automatisierte Abfrage von Bestandsdaten - also beispielsweise Namen und Anschrift von Anschlussinhabern - ermöglichen.
Eine zentrale Datenbank wäre für sie vermutlich die einfachere Lösung. Allerdings steigt das Missbrauchs-Risiko. Immerhin kann eine große Bandbreite staatlicher Stellen auf die Informationen zugreifen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung beschränkt sich dies nicht nur auf schwere Straftaten, sondern umfasst auch kleinere Delikte, wie den mutmaßlichen Missbrauch von Notrufnummern.
Die Datenbank soll die Abfrage von Daten durch die Sicherheitsbehörden erleichtern. Angesichts dessen, dass in ihr Informationen über sämtliche Festnetz-, Handy- und Internet-Kunden gespeichert würden, stellt sie allerdings auch ein massives Problem in Sachen Datenschutz dar.
Wie aus dem Schreiben hervorgeht, stammt der Vorschlag zur Einrichtung eines solchen Pools aus den Reihen der Telekommunikationsbranche selbst. Diese müssen nach §112 Telekommunikationsgesetz jederzeit eine automatisierte Abfrage von Bestandsdaten - also beispielsweise Namen und Anschrift von Anschlussinhabern - ermöglichen.
Eine zentrale Datenbank wäre für sie vermutlich die einfachere Lösung. Allerdings steigt das Missbrauchs-Risiko. Immerhin kann eine große Bandbreite staatlicher Stellen auf die Informationen zugreifen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung beschränkt sich dies nicht nur auf schwere Straftaten, sondern umfasst auch kleinere Delikte, wie den mutmaßlichen Missbrauch von Notrufnummern.
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Christian Kahle
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