Vorratsdatenspeicherung: Karlsruhe setzt Termin an
Das Bundesverfassungsgericht sieht offenbar tiefergehenden Gesprächsbedarf in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Wie das Gericht heute mitteilte, habe man für den 15. Dezember eine Verhandlung angesetzt.
In dieser sollen die verschiedenen Einwände aus den Verfassungsbeschwerden zahlreicher Nutzer von Internet und Telekommunikation zur Sprache kommen. Insgesamt rund 34.000 Bundesbürger haben aus verschiedenen Gründen in Karlsruhe gegen das Gesetz interveniert.
Die Beschwerdeführer sehen durch die Vorratsdatenspeicherung vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Sie halten die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungen für unverhältnismäßig. Insbesondere machen sie geltend, dass sich aus den gespeicherten Daten Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen ließen.
Einige Beschwerdeführer, darunter Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten und Steuerberater, fühlen sich darüber hinaus durch die Vorratsdatenspeicherung in ihrer Berufsfreiheit verletzt, weil sie die Vertraulichkeit der Kontakte zum Mandanten beeinträchtige. Eine Beschwerdeführerin, die einen Internetanonymisierungsdienst anbietet, gab an, die mit der Speicherung verbundenen Kosten beeinträchtigen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit, so das Gericht.
Möglicherweise wird es allerdings so bald keine Entscheidung geben. Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, könnte das Verfahren über den Europäischen Gerichtshof gehen, da das Bundesgesetz lediglich eine EU-Richtlinie umsetzt. Dann wäre zu prüfen, ob diese generell Grundrechte von EU-Bürgern verletzt.
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