Vorratsdatenspeicherung: Karlsruhe setzt Termin an

Recht, Politik & EU Das Bundesverfassungsgericht sieht offenbar tiefergehenden Gesprächsbedarf in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Wie das Gericht heute mitteilte, habe man für den 15. Dezember eine Verhandlung angesetzt.

In dieser sollen die verschiedenen Einwände aus den Verfassungsbeschwerden zahlreicher Nutzer von Internet und Telekommunikation zur Sprache kommen. Insgesamt rund 34.000 Bundesbürger haben aus verschiedenen Gründen in Karlsruhe gegen das Gesetz interveniert.


Die Beschwerdeführer sehen durch die Vorratsdatenspeicherung vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Sie halten die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungen für unverhältnismäßig. Insbesondere machen sie geltend, dass sich aus den gespeicherten Daten Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen ließen.

Einige Beschwerdeführer, darunter Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten und Steuerberater, fühlen sich darüber hinaus durch die Vorratsdatenspeicherung in ihrer Berufsfreiheit verletzt, weil sie die Vertraulichkeit der Kontakte zum Mandanten beeinträchtige. Eine Beschwerdeführerin, die einen Internetanonymisierungsdienst anbietet, gab an, die mit der Speicherung verbundenen Kosten beeinträchtigen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit, so das Gericht.

Möglicherweise wird es allerdings so bald keine Entscheidung geben. Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, könnte das Verfahren über den Europäischen Gerichtshof gehen, da das Bundesgesetz lediglich eine EU-Richtlinie umsetzt. Dann wäre zu prüfen, ob diese generell Grundrechte von EU-Bürgern verletzt.
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Ach wie fein :-) Jetzt gibs nur noch 5723 Dinge die ich zu bemängeln hätte.
 
Wieso wird die Verdachtsspeicherung nicht erst einmal komplett verboten, bis eine Entscheidung gefallen ist, anstatt sie (offiziell eingeschränkt) erstmal zu erlauben? Wäre sehr viel sinnvoller, als dieses ewige Verlängern der Einschränkung (die offenbar keine ist, wenn selbst wegen Musikdownloads abgemahnt werden kann). Man kann ein Verfahren natürlich auch unendlich in die Länge ziehen.
 
@Memfis: Das liegt an der grössten Bundestagsfraktion, die diese Vorratsdatenspeicherung wohl für richtig hält und nicht im Traum daran denkt, diese erst mal (bis zur Entscheidung des Bfg) zu verbieten.
 
@drhook: Zumal die Vorratsdatenspeicherung auch den einschlägigen EU-Richtlinien entspricht und das BVG deshalb die Entscheidung des EuGH abwarten wird.
 
Es gehört verboten, ganz einfach. Nicht das ich etwas zu verbergen hätte. Aber allein die Mehrkosten für entsprechende Hardware der Provider, sowie der Verstoß gegen die Privatsphäre bei Telefonaten sollte als Grund ausreichen um ein solches Gesetz als Verfassungswidrig einzustufen. Für was gibt es denn ein Grundgesetz, wenn sich keiner dran hält und es umgangen werden kann.


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