Finnen erhalten Grundrecht auf Breitband-Anbindung

Recht, Politik & EU In Finnland wurde der Anspruch auf einen breitbandigen Internet-Zugang nun in ein gesetzlich verankertes Recht gegossen. Die neue Regelung tritt ab Juli des kommenden Jahres in Kraft. Das teilte das Ministerium für Transport und Kommunikation mit. Finnland ist damit weltweit das erste Land, dessen Einwohnern ein schneller Zugang zum Internet vom Gesetzgeber garantiert wird. Die Mindestbandbreite wurde dabei vorerst auf 1 Megabit pro Sekunde festgesetzt.

Allerdings wurde der technische Fortschritt bereits im Gesetzestext berücksichtigt. Ab dem Jahr 2015 steigt der Anspruch eines jeden Finnen durch Inkrafttreten einer zweiten Stufe der Regelung auf die Bereitstellung einer 100-Megabit-Anbindung in seinem Haushalt.

Allerdings legte der Gesetzgeber hierfür auch eine Ausnahmeregelung fest, die die Besonderheiten des Landes berücksichtigt. Immerhin leben in Finnland, das nahezu die Größe Deutschlands besitzt, lediglich rund 5,3 Millionen Einwohner. Ausgenommen von der 100-Megabit-Regel sind daher Bewohner sehr entlegener Gebiete. Diese, nach heutigem Stand etwa 2.000 Haushalte, müssen sich voraussichtlich mit einer weniger schnellen Anbindung zufrieden geben.
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