Gericht lehnt Sanktionen gegen Anti-RIAA-Blog ab

Recht, Politik & EU Der New Yorker Richter Robert M. Levy hat einen Antrag des US-Branchenverbandes der Musikindustrie, der RIAA, abgelehnt, gegen die Blog-Beiträge eines Anwaltes vorzugehen.

Ray Beckerman verteidigte schon mehrfach Nutzer, die von der RIAA wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet angeklagt wurden. Über die Verfahren berichtete er mehrfach in einem Weblog und griff die Musikindustrie dabei teilweise recht hart an.


Der Verband wollte nun erreichen, dass das Gericht deshalb Sanktionen gegen den Anwalt verhängt. Die Beiträge seien zwar teilweise "alles andere als entgegenkommend", die Bedenken der Musikindustrie aber "deutlich übertrieben", teilte der Richter nun mit.

"Auch wenn der Anwalt der Gegenseite zuweilen eine ungewöhnlich aggressive Haltung an den Tag legte, die zu übertriebenen und überflüssigen Angriffen auf die Musikindustrie als ganzes führte, sehe ich doch keinen Anhaltspunkt, der auf eine böswillige Absicht hindeutet", teilte Levy der RIAA mit.

In der Bloggerszene hat sich Beckerman mit seinem Blog "Recording Industry vs The People" bereits seit einiger Zeit einen Namen gemacht. Er lässt auf der Seite kaum eine Gelegenheit aus, um gegen das juristische Vorgehen der Musikindustrie gegen Internet-Nutzer zu wettern.
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Eine freie Stimme, dies es zu verstummen gilt. So funktioniert Demokratie heute. Und das Internet ist ohnehin der Super-GAU für die Mächtigen. Früher wurden Menschen, die ihre Stimme erhoben und die Säulen der Macht zum wanken bringen wollten, noch als Ketzer diffamiert und verbrannt. Doch hat sich dies Prinzip zum Glück nicht durchgesetzt.
 
@Kobold-HH: Jo, gibt ja nun viel schlimmere Strafen für solche nichtlinientreuen Subjekte... nämlich Anwälte^^
 
@Kobold-HH: Das wird die Conentterroristen aber ärgern, dass sie dem Herren keinen Maulkorb verpassen konnten.
 
@Kobold-HH: Mit Demokratie hat dies überhaupt nichts zutun! Du hast keine Ahnung was Demokratie ist? Demokratie ist die direkte Volksherrshaft, Regierungen werden durch das Volk per Abstimmung gwählt. Das Recht auf Referendum usw.! Was du meinst ist das Recht auf freie Meinungsäusserung! Wenn man den Fall hier betrachtet, geht es um einen juristischen Entscheid, ob es böswillige Absicht , oder Verleumndung war/ist. Klar im weitesten Sinne sind die Rechte schon abhägig von der Regierungsform. In einer Diktatur gibt es keine Rede- Versammlungsfreiheit usw., aber wenn du den Fall pauschal mit Demokratie vergleichst ist es meiner Meinung nach sehr unsachlich!
 
@Ruderix2007: Etwas OffTrophic: "Direkte Volksherrschaft". OK dann versuch mal Frau Merkel jetzt weder abzuwählen. Selbst wenn du genug Leute dafür finden würdest, geht das hierzulande nicht. Und soweit ich weiß bezeichnet man die Staatsform hierzulande immer noch als Demokratie. Auch wenn Diese es (meiner Meinung nach) nicht mehr wirklich ist!


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