BKA: Netzsperren-Richtlinie ist nicht mehr geheim
Damit reagierte die Behörde auf die Kritiken an einer entsprechenden Einstufung. Die Verbände aus der IT-Industrie sollen so auch enger in die Abstimmung der Richtlinie eingebunden werden, hieß es. Auf einem heutigen Treffen wolle man die Richtlinie mit ihnen diskutieren.
Die Verbände wurden zuvor angesichts der Einstufung als Verschlusssache lediglich über das Verfahren informiert. Dieses Vorgehen wurde insbesondere von einzelnen Verbandsvertretern öffentlich kritisiert. Neben der Kritik an der Begrenzung des Teilnehmerkreises der anberaumten Veranstaltung wurde insbesondere die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache bemängelt.
"Es war nie unsere Absicht, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes auszugrenzen. Das von uns gewählte Verfahren sollte Sorge dafür tragen, dass Details zur technischen Umsetzung lediglich einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht und somit mögliche Manipulationen des Verfahrens von außen minimiert werden", sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke.
"Ich greife den von den Verbänden geäußerten Wunsch der engeren Einbindung in das Abstimmungsverfahren jedoch gerne auf und werde zudem die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache aufheben", fuhr er fort. Mit der Aufhebung der Verschlusssacheneinstufung und der Erweiterung des in den Abstimmungsprozess eingebundenen Personenkreises wachse jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen.
Die Verbände wurden zuvor angesichts der Einstufung als Verschlusssache lediglich über das Verfahren informiert. Dieses Vorgehen wurde insbesondere von einzelnen Verbandsvertretern öffentlich kritisiert. Neben der Kritik an der Begrenzung des Teilnehmerkreises der anberaumten Veranstaltung wurde insbesondere die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache bemängelt.
"Es war nie unsere Absicht, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes auszugrenzen. Das von uns gewählte Verfahren sollte Sorge dafür tragen, dass Details zur technischen Umsetzung lediglich einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht und somit mögliche Manipulationen des Verfahrens von außen minimiert werden", sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke.
"Ich greife den von den Verbänden geäußerten Wunsch der engeren Einbindung in das Abstimmungsverfahren jedoch gerne auf und werde zudem die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache aufheben", fuhr er fort. Mit der Aufhebung der Verschlusssacheneinstufung und der Erweiterung des in den Abstimmungsprozess eingebundenen Personenkreises wachse jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen.
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