EU: Senkung der Roaming-Gebühren rechtmäßig

Recht, Politik & EU Miguel Poiares Maduro, Generalanwalt der Europäischen Gerichtshofs (EuGH), hat der EU-Kommission mit ihrer zwangsweisen Senkung der Roaming-Gebühren bei Mobilfunkbetreibern ein rechtmäßiges Vorgehen bescheinigt. Wie er in einer Stellungnahme ausführte, sei für die Verordnung die richtige Rechtsgrundlage zum Einsatz gekommen. Die Erklärung bedeutet für Vodafone, Telefonica O2, Orange und T-Mobile, die gegen das Vorgehen der EU-Kommission geklagt hatten, einen ersten Rückschlag.

Der Fall wird in der nächsten Zeit allerdings noch ausführlich am EuGH verhandelt. Dessen Richter sind zwar nicht an die Stellungnahmen des Generalanwalts gebunden, in der Regel folgen die Entscheidungen diesen aber. Ein endgültiges Urteil wird es erst in einigen Monaten geben.

Laut Maduro habe die EU-Kommission mit ihrem Versuch richtig gelegen, durch die Senkung der Roaming-Gebühren einen einheitlicheren Binnenmarkt im Raum der Europäischen Union zu schaffen. Immerhin sei durchaus anzunehmen, dass die hohen Kosten, die sich nicht durch den realen technischen Aufwand rechtfertigen ließen, EU-Bürger davon abgehalten haben, grenzüberschreitende Telefonate zu führen.
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