Bundesnetzagentur geht gegen "Predictive Dialer" vor

Recht, Politik & EU Zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen hat die Bundesnetzagentur jetzt die Abschaltung von sieben Rufnummern verschiedener Unternehmen angeordnet. Die Behörde reagierte damit nach eigenen Angaben auf zahlreiche Beschwerden, in denen sich vornehmlich Verbraucher über wiederholte tägliche Anrufe beklagten. Das Telefon klingelte in diesen Fällen oft nur wenige Male und nach dem Abnehmen meldete sich niemand.

Ermittlungen der Bundesnetzagentur hätten ergeben, dass die unerwünschten sowie belästigenden Telefonanrufe auf den Einsatz eines so genannten Predictive Dialers zurückzuführen sind. Dabei handelt es sich um ein Wählprogramm, das überwiegend bei Callcentern eingesetzt wird. Die Software wählt nach zuvor festgelegten Kriterien zahlreiche Rufnummern gleichzeitig an, oftmals bereits während sich der Callcenter-Mitarbeiter noch in einem Gespräch befindet.

Hierbei wird die Rufnummer des Callcenters übermittelt, die in der Regel jedoch nicht zurückgerufen werden kann. Sobald der erste Angerufene das Gespräch entgegennimmt, werden die Anrufe zu den anderen Teilnehmern abgebrochen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzuwählen. Der Einsatz eines Predictive Dialers soll insbesondere die Auslastung der Callcenter-Mitarbeiter optimieren und übernimmt die zeitaufwendige Aufgabe des Wählens.

"Die ungebremste Automatisierung geht hier zu Lasten der Angerufenen. Die Vielzahl der Telefonanrufe, bei einzelnen Verbrauchern etwa mit 70 Anrufen pro Tag, führt zu einer unzumutbaren Belästigung und bedeutet einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Einen Wettbewerbsvorsprung durch Belästigung zu erzielen, ist nicht hinnehmbar", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die belästigenden Telefonanrufe mithilfe eines Predictive Dialers stellen eine rechtswidrige Nummernnutzung dar, stellte die Bundesnetzagentur klar. Danach kann die Behörde bei der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer die Abschaltung dieser Nummer gegenüber dem Netzbetreiber anordnen.

Erschwerend kommt in den vorliegenden Fällen hinzu, dass die Angerufenen zudem im Vorfeld nicht in den Erhalt von Werbeanrufen durch die jeweiligen Unternehmen eingewilligt haben. Dies widerspricht den gesetzlichen Regelungen, die eine ausdrückliche vorherige Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen vorsehen.

Der Bundesnetzagentur liegen bereits zu weiteren Rufnummern Beschwerden über belästigende Telefonanrufe vor, die ebenfalls auf die Verwendung eines derartigen Wählprogramms zurückzuführen sind. Sie hat bereits Ermittlungen eingeleitet und beabsichtigt, weitere Maßnahmen zu ergreifen, hieß es.
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