Verbraucherschützer warnen vor Wahl-Infoseite

Recht, Politik & EU Die Verbraucherzentrale Hessen hat vor einem Unternehmen gewarnt, dass Nutzer mit über die Webseite Wahlinfo2009.de abzuzocken versucht. Dabei soll es sich um ein Informationsangebot zur Bundestagswahl handeln.

"Das Interesse an den Wahlprogrammen der Parteien wird für viele interessierte Bürger zur Kostenfalle", teilte die Verbraucherzentrale mit. Wer sich auf dieser Seite anmeldet, erhalte wenig später eine Rechnung der einer Firma namens "Belleros Premium Media" über 60 Euro.


Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen: Nicht zahlen, stur bleiben und aussitzen. Grundsätzlich sollten Anwender aber immer vor der Preisgabe persönlicher Daten das Angebot auf Kostenhinweise sorgsam durchforsten und auch den Anbieter kritisch prüfen.

Belleros Premium Media ist im Bereich der Internet-Abzocker kein unbeschriebenes Blatt. Schon mit dem Angebot 99Downloads.de versuchte die Firma mit offiziellem Unternehmenssitz in Großbritannien und einer Zweigniederlassung in Hamburg dem unvorsichtigen Nutzer einen Vertrag unterzuschieben.

Unter Wahlinfo2009.de sollen Besucher 36 Fragen beantworten, um eine persönliche Auswertung zu erhalten - ähnliche wie beim Wahl-O-Mat und vergleichbaren Angeboten. Doch bereits nach den ersten sechs Fragen erscheint eine Anmeldemaske, in der die persönlichen Daten eingetragen werden sollen. Die Preisangabe der 60 Euro befindet sich im Kleingedruckten am unteren Rand der Anmeldemaske innerhalb eines Fließtextes.

"Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens in Fällen wie diesen nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde", so Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. "Wie auch bei anderen derartig gestalteten Seiten raten wir Betroffenen, die bereits in die vermeintliche Falle getappt sind, keinesfalls zu zahlen und sich auch nicht einschüchtern zu lassen."
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Aussitzen und Tee trinken- Super Ratschlag. Warum nicht einfach vom 3. Widerrufsrecht (siehe AGB) Gebrauch machen. wahlinfo2009.de/agb.php
 
@futufab: Lies mal den Absatz "WICHTIGE HINWEISE" unter dem Punkt 3. Dieser besagt, dass dein Widerrufsrecht vorzeitig erlischt sobald die Firma mit der Ausführung der Tätigkeit beginnt. Das macht sie ja in dem Moment wo du die Auswertung dann anzeigen lässt.
 
@Hitchkock: Nicht jede AGB ist rechtens. Da dürfte die Hälfte vom Anwalt vor Gericht zerissen werden. Wieso werden solche Seiten eigentlich nie abgemahnt?
 
@futufab: Nee, besser aussitzen. Ein Widerruf kommt ja einer Anerkennung gleich. Etwas, dass nicht rechtens ist, würde ich auch nicht widerrufen.
 
Tja, leider werden die abzocker immer Frecher. Schade aber das immer noch so viele Menschen daruf reinfallen.


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