 Der Elektronikhersteller Samsung darf seine LCD-Fernseher mit LED-Backlight in Großbritannien nicht mehr nur mit dem Begriff "LED-TV" bewerben. Das entschied der Rat der Werbewirtschaft Großbritanniens in der letzten Woche.
Demnach sei die Bezeichnung LED-TV irreführend und darf in der Werbung nicht ohne zusätzliche Erklärung verwendet werden. Samsung darf seine Fernseher nur als "LED-TV" bezeichnen, wenn man gleichzeitig erwähnt, dass es sich um LC-Displays mit LED-Backlight handelt.
Das Urteil des Rats der Werbewirtschaft ist allerdings nur in Großbritannien gültig. In anderen Ländern darf das Unternehmen seine Marketing-Kampagne weiterhin fortsetzen. Auch auf der IFA in Berlin bewarb Samsung Plasma-TVs, LCD-TVs und LED-TVs, obwohl es sich bei den letzten beiden Kategorien um die gleichen Displays handelt.
Sie unterschieden sich lediglich in der verwendeten Hintergrundbeleuchtung. So kommen in den "LED-TVs" Leuchtdioden zum Einsatz, die seitlich am Display platziert wurden. In gewöhnlichen LC-Displays werden Kaltkathodenstrahler verwendet.
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