Google Books: Bundesregierung mischt sich ein
"Wir hoffen, dass das Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen. Die deutschen Rechtsinhaber könnten dann selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen", erklärte Zypries.
Noch bis zum Freitag dürfen Einwände gegen den Vergleich zwischen Google und den US-amerikanischen Autoren- und Verlägerverbänden eingbracht werden. Am 7. Oktober will sich das New Yorker Gericht mit den Einwänden befassen. Bei dieser Anhörung wird dann auch die Bundesregierung vertreten sein.
Die Bundesregierung kritisiert das Verfahren und den erzielten Vergleich, da neben Google nur Vereinigungen anwesend sind, die US-Autoren und -Verleger vertreten. Allerdings hätte die Übereinkunft Auswirkungen auf die ganze Welt. Google dürfte vergriffene Bücher ohne ausdrückliche Einwilligung der Rechteinhaber anbieten. Die Entscheidung, ob ein Buch vergriffen ist oder nicht, trifft allein Google.
Die Bundesregierung ist der Meinung, dass der Suchmaschinenbetreiber Nutzungsrechte in einem Umfang erhält, die er bei einem ordnungsgemäßen Vorgehen niemals erhalten hätte. Dadurch hat das Unternehmen einen erheblichen Vorteil gegenüber anderen Angeboten, beispielsweise Europeana und Libreka.
Noch bis zum Freitag dürfen Einwände gegen den Vergleich zwischen Google und den US-amerikanischen Autoren- und Verlägerverbänden eingbracht werden. Am 7. Oktober will sich das New Yorker Gericht mit den Einwänden befassen. Bei dieser Anhörung wird dann auch die Bundesregierung vertreten sein.
Die Bundesregierung kritisiert das Verfahren und den erzielten Vergleich, da neben Google nur Vereinigungen anwesend sind, die US-Autoren und -Verleger vertreten. Allerdings hätte die Übereinkunft Auswirkungen auf die ganze Welt. Google dürfte vergriffene Bücher ohne ausdrückliche Einwilligung der Rechteinhaber anbieten. Die Entscheidung, ob ein Buch vergriffen ist oder nicht, trifft allein Google.
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Michael Diestelberg
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